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4. Juli 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Brunnadern/Elfenau: Ersatz von Abwasserkanälen

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat für den Bau neuer Mischabwasserleitungen im Gebiet Brunnadern/Elfenau einen Kredit von 1,56 Mio. Franken. Die bestehenden Kanäle weisen heute zu geringe Abflusskapazitäten auf. Bei extrem starken Niederschlägen können die Keller der umliegenden Liegenschaften überflutet werden.

inf. Mit grösseren Rohren sollen die Engpässe im Kanalisationsnetz nun eliminiert werden. Die planerischen Grundlagen für die Anpassung der Siedlungsentwässerung in diesem Gebiet wurden im Generellen Kanalisationsprojekt (GKP) Elfenau von 1995 geschaffen. Der vorgesehene Kanalersatz ist als Sanierungsmassnahme im GKP enthalten. Die jüngsten Zustandserhebungen mit dem Kanalfernsehen datieren aus dem Jahr 1999. Zwei Drittel der betroffenen Kanäle, die mehrheitlich um 1920 gebaut wurden, weisen Mängel auf wie Auswaschungen, Risse, Absenkungen, beschädigte Muffen und leichten Wurzeleinwuchs. Ein Ersatz der Kanäle ist daher auch aus baulichen Gründen nötig. Zudem wird mit den projektierten Sanierungsmassnahmen die Hydraulik verbessert.

Es ist vorgesehen, rund 499 m bestehende Kanäle zu ersetzen und die heutige Strassenentwässerung neu anzuschliessen. Die Ersatzkanäle erhalten ein neues Trassee, damit die bestehenden Leitungen während der Bauzeit für die Wasserhaltung benutzt werden können. Aufzuhebende Leitungen werden anschliessend verfüllt.

Gleichzeitig werden die privaten Hausanschlüsse mittels Kanalfernsehen auf ihren baulichen Zustand hin überprüft und, sofern nötig, saniert. Die Kosten für das Umhängen des Leitungsanschlusses sowie allfälliger Instandstellungsmassnahmen sind von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu tragen.

Der Kanalersatz wurde in Koordination mit der Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung (GWB) projektiert, die ihre Werkleitungen im Gebiet Brunnadern / Elfenau ebenfalls erneuert. Weiter plant das Elektrizitätswerk der Stadt Bern (EWB) Netzverstärkungen und die Erneuerung von Hauszuleitungen. Die Vorhaben konnten am 18. Mai 2001 zu einem koordinierten Projekt (Grauguss Baulos 00.16) zusammengefasst werden. Massgebend für die Etappierung und die Terminvorgaben ist das Rahmenbauprogramm der Werke.

Die Bauarbeiten verursachen auf den einzelnen Strassenabschnitten temporär Verkehrsbehinderungen. Kurzfristige, lokal begrenzte Sperrungen von Quartierstrassen können nicht ausgeschlossen werden. Im Grundsatz gilt aber, dass die Durchfahrt im Baustellenbereich gewährleistet sein muss. Durch die Ausführung von kleinen Bauetappen kann die Behinderung für Anwohnerinnen, Anwohner und Verkehrsteilnehmende minimiert werden.

Informationsdienst der Stadt Bern

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