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19. September 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Zwei Vernehmlassungsverfahren eingeleitet

Der Gemeinderat hat über zwei Erlasse (Reglement über die politischen Rechte, Reglement für die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Dritte) das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Beide Erlasse mussten aufgrund der seit 1. Januar 2000 gültigen neuen Gemeindeordnung neu erarbeitet bzw. angepasst werden.

inf. Die auf den 1. Januar 2000 in Kraft getretene neue Gemeindeordnung verlangt, dass neu zu schaffendes Recht innert dreier Jahre zu erlassen ist. Das Reglement über die politischen Rechte wurde nun einer Totalrevision unterzogen, dass Reglement für die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Dritte wurde neu geschaffen.

Reglement über die politischen Rechte

Eine Totalrevision dieses Reglements wurde nötig, weil etliche Bestimmungen des geltenden Reglements unklar, unvollständig oder sonstwie überarbeitungsbedürftig sind. Weiter drängte es sich aus Gründen des Sachzusammenhangs auf, die Mitwirkung der Quartierbevölkerung ins revidierte Reglement aufzunehmen. Dasselbe gilt für die Umsetzung des Grundsatzes von Artikel 15 Absatz 2 Gemeindeordnung, nach dem die Stadt den im Stadtrat vertretenen Parteien Beiträge ausrichten soll.

Reglement für die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Dritte

Wie alle grösseren Gemeinden erfüllt die Stadt Bern die meisten von ihr wahrzunehmenden Aufgaben selber. Es werden jedoch städtische Aufgaben auch an Dritte übertragen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Aufgabenübertragung an Dritte keine Privatisierung öffentlicher Aufgaben bedeutet und dass diese die Stadt Bern nicht von ihrer Verantwortung für eine gesetzeskonforme Aufgabenerfüllung entbindet. Das neue Reglement stellt sicher, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung bei der Aufgabenerfüllung abgedeckt und die städtischen Standards bezüglich Anstellungsbedingungen, Gleichstellung, Ökologie und Sicherheit eingehalten werden.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende 2001.

Informationsdienst der Stadt Bern

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