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28. Februar 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Grobkonzept Schulstrukturen

Die heute gültige Schulstruktur der Volksschule der Stadt Bern wurde im Jahr 1993 vom Stadtrat beschlossen und im Schulreglement festgelegt. Sie wurde im Hinblick auf das Schulmodell 6/3 erarbeitet und basiert auf der im Jahr 1991 erstellten Planung für die Jahre 1992 bis 1998.

Spätestens vor zwei Jahren wurde sichtbar, dass die heutige Struktur – vor allem der Sekundarstufe I – unbedingt überprüft und angepasst werden muss. Die rückläufigen Schülerzahlen und die Anteile Real- und Sekundarschülerinnen und -schüler verursachen an einigen Standorten extreme Klassengrössen. Das Angebot im fakultativen Unterricht kann nicht mehr ausgeschöpft werden, was zu strukturbedingten Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Schulen führt. In den letzten beiden Schuljahren mussten für einige Schulstandorte Übergangslösungen gefunden werden, die teilweise nur knapp verantwortet werden konnten.

Aus diesem Grund wurde Ende 2000 eine Arbeitsgruppe "Schulstrukturen" eingesetzt, die im Februar 2001 ihre Arbeit aufnahm. Sie hatte den Auftrag, aufgrund der neu erarbeiteten Fernplanung für die Jahre 2001 bis 2007 und unter Berücksichtigung von mehreren Vorgaben einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten, der eine für die nächsten Jahre nachhaltige Struktur beinhaltet.

Im Januar 2002 lieferte die Arbeitsgruppe ihre Vorschläge und Anträge ab. Gestützt darauf wurde ein Grobkonzept der Direktion für Bildung, Umwelt und Integration erstellt und bei den Betroffenen und Beteiligten in eine Konsultation gegeben.

Ziele der Strukturreform sind:

  • In der Stadt Bern gibt es soviele Schulkreise mit und ohne Sekundarstufe I, dass einerseits der "Quartierschulgedanke" für die Primarstufe erhalten bleibt und andererseits an der Sekundarstufe I sowohl vernünftige Klassengrössen wie auch ein gleichwertiges Angebot an fakultativem Unterricht möglich sind;
  • Die Wahlfreiheit zwischen den drei bisher in der Stadt Bern möglichen Schulmodellen an der Sekundarstufe I ist im absehbaren Planungszeitraum gewährleistet;
  • Die Durchlässigkeit ist weiterhin garantiert;
  • Es wird agiert statt reagiert, d.h. die Stadt passt ihre Schulstrukturen selber den Gegebenheiten an und wartet nicht auf Anordnungen des Kantons bei den Bewilligungen der Schulorganisation.
  • Die Strukturreform ist keine Sparmassnahme.

Je nach den Ergebnissen der Konsultation wird alsdann das Schulreglement überarbeitet (Totalrevision) und über den Gemeinderat in eine externe Vernehmlassung gegeben. Es ist geplant, den Reglementsentwurf im Herbst 2002 dem Gemeinderat zu Handen des Stadtrats zu unterbreiten. Bei Einhaltung dieses Terminplans wird im Jahr 2003 rechtzeitig ein total revidiertes Schulreglement vorliegen, und die angestrebte Strukturreform kann ab 1. August 2003 (Schuljahresbeginn 2003/2004) umgesetzt werden.

Direktion für Bildung, Umwelt und Integration

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