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13. März 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Neuerungen bei der PVUA

Geschäftsfahrzeuge ohne Lieferbereitschaft parkieren in angrenzenden Parkkartenzonen. Der Gemeinderat schafft mit der am 30. Januar 2002 beschlossenen Teilrevision der Verordnung vom 6. Juni 2001 über Fahr- und Parkierbeschränkungen in der Unteren Altstadt (Parkierverordnung Untere Altstadt; PVUA) die rechtliche Grundlage.

Die vom Gemeinderat am 6. Juni 2001 erlassene PVUA sah einzig für Geschäftsfahrzeuge mit Lieferbereitschaft eine Parkierbewilligung in der Unteren Altstadt vor. Mit der Teilrevision vom 30. Januar 2002 erhalten ab 15. März 2002 Geschäftsfahrzeuge ohne Lieferbereitschaft, welche auf eine Unternehmung mit einer Geschäftsniederlassung in der Unteren Altstadt eingetragen sind, entsprechend der Regelung für Privatpersonen eine Parkierbewilligung für eine zugewiesene angrenzende Parkkartenzone.

Direktion für Öffentliche Sicherheit

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