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17. September 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat verabschiedet Reglement über die politischen Rechte

Nach Abschluss der Vernehmlassung hat der Gemeinderat das Reglement über die politischen Rechte überarbeitet. Er hat nun die definitve Vorlage zuhanden Stadtrat und Stimmberechtigte verabschiedet. Es ist vorgesehen, die Volksabstimmung am 8. Februar 2004 durchzuführen.

inf. Anlässlich der Februarabstimmung 2003 haben die Stimmberechtigten das Reglement über die politischen Rechte verworfen. Ende Juni 2003 hat der Gemeinderat eine geänderte Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die nun in der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen zeigen einhellig, dass die Parteienfinanzierung - zumindest im jetzigen Zeitpunkt - zu Recht nicht weiterverfolgt wurde. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind sich auch einig darin, dass die Artikel 1 bis 86 (Wahl- und Abstimmungsverfahren) den Stimmberechtigten unverändert wieder vorgelegt werden können. Betreffend die Quartiermitwirkung stimmen die meisten Stellungnahmen darin überein, dass eine Aufnahme dieses Themas im Reglement über die politischen Rechte grundsätzlich richtig sei. Abweichende Auffassungen bestehen indessen vor allem in der Frage der Zusammensetzung (Repräsentativität) sowie der Höhe der finanziellen Unterstützung der Quartierorganisationen. Die nun durch den Gemeinderat verabschiedete Vorlage hält sich in diesen Bereichen im Wesentlichen an die Linie, die das Ergebnis eines längeren, bereits im Hinblick auf die erste Vorlage durchgeführten Prozesses ist. Verschiedentlich wurde aber den vorgebrachten Anliegen Rechnung getragen.

Repräsentativität

Voraussetzung für die Anerkennung als Quartierorganisation ist die Konstituierung als Verein. Selbstverständlich ist, dass ein Verein, der als Quartierorganisation anerkannt werden will, die Mitwirkung der Quartierbevölkerung zum Zweck hat, gemeinnützig sowie politisch und konfessionell neutral sein muss. Zudem schreibt bereits die Gemeindeordnung vor, dass er die Vielfalt des Quartiers angemessen widerspiegeln muss. Dies ist gemäss neuer Vorlage des Gemeinderats dann erfüllt, wenn die Mehrheit der im Stadtrat vertretenen Parteien Mitglied ist. Der Vorteil dieses Quorums liegt darin, dass der Austritt einer oder zweier Parteien nicht bereits zwingend dazu führt, dass die nötige Repräsentanz verloren geht. Wichtiger als die Höhe des Quorums der Parteienvertretung ist jedoch, dass der Verein sich nicht auf Mitglieder beschränkt, die sich der politischen Arbeit verschrieben haben, sondern alle anderen Organisationen mit quartierspezifischen Zielsetzungen zur Mitgliedschaft zulassen muss. Demgegenüber nicht beitrittsberechtigt sind natürliche Personen; sie können jedoch an den Versammlungen ihrer Quartierorganisation teilnehmen und haben auch das Recht, sich dort zu äussern. Festgehalten ist auch, dass pro Stadtteil nur eine Quartierorganisation anerkannt wird und der Gemeinderat über die Anerkennung entscheidet.

Finanzierung

Die Vernehmlassungseingaben haben verschiedentlich deutlich gemacht, dass eine Ausdehnung der Subventionsmöglichkeiten nicht erwünscht ist. Der Gemeinderat ist diesem Anliegen nach einer zurückhaltenden finanziellen Unterstützung der Quartierorganisationen gefolgt und verzichtet nun auf die Grundlage für eine zusätzliche leistungsabhängige Subventionierung. Die finanzielle Unterstützung richtet sich demnach weiterhin auf einen Grundbetrag und Pro-Kopf-Beiträge für die durch die Quartierorganisation vertretene Bevölkerung. Klar ist auch, dass der Gemeinderat die Höhe der Beiträge festlegt, diese jedoch unter dem Vorbehalt der Genehmigung des städtischen Budgets stehen.

Informationsdienst der Stadt Bern

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