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26. November 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Viererfeld: Startschuss für neues Stadtquartier

Der Gemeinderat hat den Zonenplan Viererfeld verabschiedet und an die zuständige Kommission zuhanden Stadtrat und Stimmberechtigte weitergeleitet. Im Viererfeld soll dank der Umzonung ein neues, vorwiegend dem Wohnen vorbehaltenes Stadtquartier geschaffen werden. Mit der Zonenordnung wird zudem eine hohe städtebauliche Qualität mit genügend Flächen für Naherholung und Freizeit gesichert.

inf. In der Stadt Bern fehlt es heute insbesondere an Grosswohnungen und an Möglichkeiten zum Erwerb von Wohneigentum. Im Interesse einer ausgeglichenen Bevölkerungsstruktur ist es ausserdem von entscheidender Bedeutung, dass zusätzlicher Wohnraum für mittlere bis hohe Ansprüche und für Familien bereitgestellt wird. Das zentrumsnahe Viererfeld in der Länggasse ist für qualitativ hochstehenden Wohnungsbau an attraktiver Lage hervorragend geeignet.

Mit dem Zonenplan Viererfeld wird die Schaffung eines vielfältigen Wohnungsangebots, unter anderem auch von Grosswohnungen für Miete und Eigentum, angestrebt. In den beiden Zonen mit Planungspflicht (ZPP) Süd und Mitte ist auch autofreies Wohnen vorgesehen. Im weiteren werden für Naherholung und Freizeit wichtige Teile des Viererfelds am heutigen Ort dauerhaft gesichert, und die Familiengärten an der Neubrückstrasse finden auf dem Viererfeld einen Ersatzstandort.

Zwischen dem heutigen Landeigentümer Kanton und der Stadt Bern wurde im April 2003 ein Planungs-, Koordinations- und Infrastrukturabkommen abgeschlossen, das die etappenweise Realisierung der Planung Viererfeld sicherstellt. Sie wird sich voraussichtlich über rund 15 Jahre erstrecken.

Stadt und Kanton Bern haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für den Baubeginn der 1. Etappe ab 2006 zu schaffen. Zurzeit ist allerdings noch offen, ob sich dieser Zeitplan einhalten lässt. Nachdem der zum Verkehrsentlastungs- und Verkehrsberuhigungspaket für den Stadtteil Länggasse-Felsenau gehörende Neufeldtunnel im langfristigen Nationalstrassen-Bauprogramm des Bundes zurückgestellt wurde, muss abgeklärt werden, welche Möglichkeiten bestehen, allenfalls trotzdem vor 2007 / 2009 mit dem Tunnelbau beginnen zu können.

Nicht betroffen vom Tunnelbau und damit sofort überbaubar sind die beiden Zonen mit Planungspflicht Süd und Nord C. Der für die Realisierung obligatorische Ideenwettbewerb erfolgt unter Federführung der Stadt Bern. überbaut wird das Viererfeld jedoch nicht von der Stadt selbst, sondern von den Grundeigentümerschaften oder von interessierten Investorinnen und Investoren.

Informationsdienst der Stadt Bern

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