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10. Dezember 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Präventionsprojekt "Hängebrücke" wird ins Jugendamt überführt

inf. Die "Hängebrücke" richtet sich an Jugendliche im Alter zwischen 12 und 16 Jahren, deren Schul- oder Ausbildungsabschluss und soziale Integration gefährdet sind und bei denen ambulante Stützungsmassnahmen bisher erfolglos geblieben sind. Die Jugendlichen werden während durchschnittlich sechs Monaten im Rahmen einer erweiterten Tagesstruktur bei der Suche nach sinnvollen und realistischen Zukunftsperspektiven und bei der Lösung ihrer Probleme durch ein professionelles Team begleitet und betreut.

Neben Unterricht in Kleingruppen, Berufsberatung, praktischer Tätigkeit in Werkstatt und Haushalt, Freizeitaktivitäten und Projekten zur Förderung der Lebenskompetenzen kommt der Bezugspersonenarbeit und der Analyse der bestehenden Schwierigkeiten zentrale Bedeutung zu. Ziel der "Hängebrücke" ist die Integration der Jugendlichen in den Schul-, Berufs-, Familien- und Gesellschaftsalltag.

Die 15 Projektplätze sind ausgelastet, und die Anfragen übersteigen die Anzahl verfügbarer Plätze. Das Projekt füllt die Lücke zwischen den ambulanten und beratenden Interventionen einerseits und der stationären Platzierung anderseits. Die Evaluation zeigt eine gute Reintegration der austretenden Jugendlichen und eine hohe Zufriedenheit der zuweisenden Institutionen.

Das Projekt "Hängebrücke" wurde 1998 durch das Sekundärpräventionsprogramm supra-f des Bundesamts für Gesundheit (BAG) lanciert. Gestartet wurde es im Sommer 2000. Als Träger wurde der Trägerverein für die offene Jugendarbeit der Stadt Bern TOJ eingesetzt. Im Juni 2003 erteilte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern der Stadt Bern die Ermächtigung, die Kosten für die "Hängebrücke" ab 2004 dem kantonalen Lastenausgleich zuführen zu können.

Der Trägerverein für die offene Jugendarbeit der Stadt Bern TOJ wird Ende 2003 die Trägerschaft der "Hängebrücke" abgeben. Ausschlaggebend sind fachliche Gründe. In der Pilotphase war die fachliche Begleitung durch das BAG und eine Begleitgruppe sichergestellt. Mit dem Abschluss des supra-f-Projekts und dem übergang zur regulären Finanzierung fällt diese fachliche Unterstützung weg. Weder der Vorstand noch die Geschäftsstelle des TOJ verfügen über die Ressourcen, um eine einwandfreie fachliche Führung der "Hängebrücke" zu gewährleisten. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Hängebrücke in den Bereich Stationäre Jugendhilfe des Jugendamts zu überführen. Die Stationäre Jugendhilfe führt heute bereits das Jugendheim Schlossmatt, die Kindernotaufnahmegruppe Kinosch, die Notaufnahmegruppe für Jugendliche NAG, die Wohngemeinschaft Schönegg für Jugendliche und die Wohngemeinschaft Alpenegg für junge Mütter. Die "Hängebrücke" als halbstationäre Tageseinrichtung ergänzt dieses Angebot in idealer Weise.

Die Eingliederung der "Hängebrücke" in die Stationäre Jugendhilfe sieht die übernahme des bisherigen Personals der "Hängebrücke" per 1. Januar 2004 vor. Die "Hängebrücke" verfügt über 435 Stellenprozente. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bereits heute nach städtischem Personalrecht angestellt.

Informationsdienst der Stadt Bern

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