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27. Mai 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Abfallreglement der Stadt Bern

Der Gemeinderat hat auf der Grundlage des Abfallentsorgungskonzepts 2003 ein neues Abfallreglement verabschiedet, das nun dem Stadtrat unterbreitet wird. Das Reglement wird voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Erhebung der Grundgebühren aufgrund der Bruttogeschossfläche (BGF) statt nach Raumeinheiten: Heute setzt sich die Grundgebühr aus einem Sockelbeitrag pro Wohnung / Einfamilienhaus oder Stromabonnement sowie einem Betrag je Raumeinheit zusammen. Neu werden die Grundgebühren aufgrund der Anzahl Quadratmeter BGF bemessen.
  • Stärkere Belastung von abfallintensiven Betrieben bzw. Gebäuden: Nicht allein der Betrieb als solches wird beurteilt, sondern auch dessen Frequentierung durch Mitarbeitende oder Kundinnen und Kunden. Die Gebäude und Grundstücke werden in vier Kategorien eingestuft, die Grundgebühr wird mit dem jeweiligen Faktor multipliziert:


Kategorie / Faktor 0.5: grossräumige Gebäude wie Schulen, kirchliche Bauten,
Museen, Lagerhallen usw.

Kategorie / Faktor 1.0: Wohnungen, Heime, öffentliche Auto einstellhallen, Anlagen für den Breitensport, Bürogebäude

Kategorie / Faktor 1.3: Gebäude mit grossem Publikumsverkehr wie
Verkaufsgeschäfte, Restaurants, Spitäler usw.
Kategorie / Faktor 2.0: Verkaufsgeschäfte mit Produkten, deren Verpackung in
der Regel nicht mit dem Hauskehricht, sondern im öffentli-
chen Raum entsorgt wird (Take-Away und ähnliches)

  • Erhebung der Grundgebühr bei sämtlichen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern statt bei den Mieterinnen und Mietern.
  • Für Auswärtige und Betriebe werden bei den Entsorgungshöfen kostendeckende Gebühren verlangt. Die Stadtbevölkerung bezahlt im Interesse einer fachgerechten Entsorgung weiterhin reduzierte Gebühren.
  • Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund wird Mehrweg- oder Pfandgeschirr vorgeschrieben. Erscheint dies als nicht zumutbar, so können andere Massnahmen vorgeschrieben werden (Art der Verpackung von Esswaren, getrennte Sammlung der verschiedenen Abfälle, übernahme von Reinigungs- und Entsorgungskosten usw.)
  • Künftig gibt es farbige Gebührensäcke statt Gebührenmarken.

Der Stadtrat wird das neue Abfallreglement voraussichtlich im Herbst 2004 beraten, danach erlässt der Gemeinderat die Ausführungsbestimmungen (Verordnung). Es ist vorgesehen, Reglement und Verordnung auf Mitte 2005 in Kraft zu setzen.

Direktion für Planung, Verkehr und Tiefbau

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