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12. August 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Nutzungskonzept für den Bundesplatz

Der Gemeinderat hat für den neugestalteten Bundesplatz ein Nutzungskonzept verabschiedet. Dieses legt die Grundsätze, die Rechtsgrundlagen und die Einschränkungen fest.

inf. Der neugestaltete Bundesplatz soll auch nach seiner Wiedereröffnung Ort staatlicher Repräsentation, politischer und nichtpolitischer Veranstaltungen sein. Er soll aber auch Platz für den traditionellen Markt und prominenter Treffpunkt der Bundesstadt bleiben. Der neue Bundesplatz wird deshalb lokalen, nationalen sowie internationalen Ansprüchen und Bedürfnissen genügen und von kommerziellen bis hin zu kulturellen Veranstaltungen Raum bieten müssen. Verschiedenste Veranstaltungen sind möglich. Die Benützung des Bundesplatzes unterliegt jedoch gewissen Bedingungen und Schranken. Der Gemeinderat hat deshalb für den Bundesplatz ein Nutzungskonzept mit verschiedenen Grundsätzen erarbeiten lassen und dieses nun verabschiedet.

Die Grundsätze legen die Bedeutung des Orts fest. Auf dem Bundesplatz werden ausschliesslich Nutzungen zugelassen, die den hohen Symbolgehalt, die Würde und den spezifischen Charakter des Orts vor dem Parlamentsgebäude nicht beeinträchtigen und die Anlage selbst, namentlich den Natursteinbelag und das Wasserspiel, nicht beschädigen. Die Gestaltung des Bundesplatzes ist darauf ausgelegt, eine vielfältige Nutzung zu ermöglichen.

Veranstaltungen können grundsätzlich auf dem Bundesplatz stattfinden, wenn sie öffentlich und von ihrer Art und Bedeutung sowie insbesondere von ihrer Grösse her dem Ort angemessen sind. Möglich sind Kultur- und Sportanlässe, traditionelle Veranstaltungen, Volksfeste, Jubiläumsfeiern von Bund, Kanton und Stadt sowie Veranstaltungen zu Themen von öffentlichem Interesse. Während der Sessionen der eidgenössischen Räte dürfen keine Kundgebungen auf dem Bundesplatz stattfinden. In der Regel werden in dieser Zeit, abgesehen vom Wochenmarkt, auch keine anderen Veranstaltungen bewilligt. Für Nutzungen, die einen wirtschaftlichen Gewinn anstreben oder für die Eintritt verlangt wird, steht der Bundesplatz nicht zur Verfügung.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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