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21. September 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeindewahlen 2004: Liste Danowski wird von der Teilnahme an der Gemeinderatswahl ausgeschlossen

Auf der Liste Danowski figurieren keine Kandidatinnen und Kandidaten, die bereit sind, im kommenden November an den Wahlen für den Gemeinderat auch tatsächlich teilzunehmen. Die Stadtkanzlei hat deshalb heute die Liste Danowski als gegenstandslos erklärt und von den Wahlen ausgeschlossen.

Der in Zürich wohnhafte Marian Danowski hatte bei der Stadtkanzlei fristgerecht eine Liste mit den Namen von fünf Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl für den Gemeinderat eingereicht. Die Stadtkanzlei hatte die Kandidaturen zunächst auf ihre formelle Richtigkeit überprüft und festgestellt, dass die fünf Personen in der Stadt Bern stimmberechtigt sind und deshalb grundsätzlich an den Gemeinderatswahlen teilnehmen können.

 

Für den Druck der amtlichen Wahlzettel überprüft die Stadtkanzlei routinemässig auch die Angaben zu den kandidierenden Personen. In diesem Zusammenhang sind die fünf Personen der Liste Danowski angeschrieben und aufgefordert worden, innerhalb einer bestimmten Frist die Angaben zu ihrer Person und damit ihre Nomination zu bestätigen. In der Folge haben sich zwei Personen von ihrer Kandidatur distanziert. Sie gaben an, sie hätten gar nie für den Gemeinderat kandidieren wollen und seien sich der Tragweite ihrer Unterschrift nicht bewusst gewesen. Nach ihren Angaben kennen die beiden Personen Marian Danowski nicht. Zwei weitere Personen haben sich nicht mehr gemeldet und damit ihre Kandidatur innerhalb der angesetzten Frist nicht bestätigt. Einer Person konnte die Anfrage der Stadtkanzlei gar nicht erst zugestellt werden.

 

Damit enthält die Liste Danowski keine gültigen Kandidaturen mehr. Der Wahlvorschlag wird damit gegenstandslos und von der Wahl ausgeschlossen.

 

Die Liste Danowski wäre im Übrigen auch aus formellen Gründen für ungültig zu erklären gewesen. Gemäss den städtischen Wahlvorschriften muss für eine eingereichte Liste eine Vertretung und eine Stellvertretung derjenigen Personen bezeichnet werden, welche die Liste unterschrieben haben. Diese Vertretungen müssen in Bern stimmberechtigt sein. Marian Danowski hatte darauf beharrt, selbst als Vertreter der Unterzeichnenden aufzutreten, obwohl ihm in der Stadt Bern keine politischen Rechte zukommen. Zudem hatte er sich trotz mehrfacher Aufforderung geweigert, eine Stellvertretung zu bezeichnen.

Stadtkanzlei Bern

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