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18. Januar 2005 | Gemeinderat, Direktionen
Medienmitteilungsnummer 13

Das Untersuchungsrichteramt und die Stadtpolizei Bern teilen mit:

Aufmerksamkeit bei Geldbezügen an Automaten ist gefragt

pid. Immer wieder kommt es auch in Bern vor, dass Benützerinnen und Benützer von Geldautomaten durch betrügerische Missbräuche um ihr Geld betrogen werden. Mit verschiedensten Modi Operandi gelangt die Täterschaft in den Besitz von Kontokarte und deren Geheimzahl. So geschehen auch über die vergangenen Feiertage. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind der Stadtpolizei Bern insgesamt 8 Fälle des so genannten ‚Skimming’ mit einem Deliktsbetrag von über 24'000 Franken bekannt.

Skimming

Dabei können Kunden ihre Bargeld an einem Geldautomaten problemlos abheben, ohne zu bemerken, dass die Daten ihrer Karte von meist professionell gestalteten Vorbauten kopiert werden. Die Geheimzahl späht eine Miniaturkamera aus, die unauffällig im Bereich des Bedienfeldes montiert ist, oder die Täterschaft steht während dem Geldbezug in unmittelbarer Nähe zum Bezüger und kann somit die Eingabe der Geheimzahl beobachten. Mit den Daten der Originalkarte wird ein Dublikat erstellt, und diese wird anschließend zum Schaden des rechtmäßigen Besitzers missbraucht. Perfid daran ist, dass der Besitzer nie im Verlust seiner Karte war und der Betrug erst Tage ja sogar Wochen später bei der Kontrolle des Kontostandes entdeckt wird.

Aber auch andere Vorgehensweisen der Täterschaft sind der Polizei bekannt:

Taschendiebstahl

Die Täterschaft gelangt durch einen Taschendiebstahl (Portemonnaie) an eine Kontokarte. Vorgängig tätigte die bestohlene Person einen Bargeldbezug an einem Geldautomaten, dabei stand die Täterschaft in unmittelbarer Nähe zum Bezüger und konnte somit die Eingabe der Geheimzahl beobachten. Originalkarte und deren Geheimzahl werden anschließend zum Schaden des rechtmäßigen Besitzers missbraucht.

Karte wird nach dem Geldbezug nicht ausgeworfen

Dabei wird durch die Täterschaft ein meist professionell gestalteter Vorbau am Geldautomaten angebracht, welcher den Auswurf der Karte nach dem Geldbezug verhindert. Ohne seine Karte verlässt der Bezüger die Örtlichkeit. Die Täterschaft selber entfernt den Aufbau und behändigt die Karte. Die Geheimzahl spähte eine Miniaturkamera aus, die unauffällig im Bereich des Bedienfeldes montiert ist, oder die Täterschaft stand während dem Geldbezug in unmittelbarer Nähe zum Bezüger und konnte somit die Eingabe der Geheimzahl beobachten. Originalkarte und deren Geheimzahl werden anschließend zum Schaden des rechtmäßigen Besitzers missbraucht.

Hinweise der  Stadtpolizei Bern:

  • Fallen Ihnen beim Bargeldbezug an einem Geldautomaten verdächtige Vorrichtungen (getarnte Miniaturkameras), Spuren wie Klebstoffrückstände oder Zettel auf, so brechen sie den Bezug ab und benachrichtigen Sie sofort die nächste Polizeistelle und das zuständige Geldinstitut.

 

  • Kontrollieren Sie regelmässig Ihren Kontostand, um so missbräuchliche Bezüge  erkennen und weitere verhindern zu können.

 

  • Versichern Sie sich vor der Eingabe Ihrer Geheimzahl, ob sich jemand hinter Ihnen befindet.

 

  • Bei der Eingabe Ihrer Geheimzahl stellen Sie sich so hin, dass niemand Einblick auf die Tastatur nehmen kann.

 

  • Tragen Sie Ihre Kontokarte nicht mit der dazugehörenden Geheimzahl in Ihrem Portemonnaie mit sich.

 

  • Für den Zahlencode Ihrer Geheimzahl verwenden Sie nicht nachvollziehbare Zahlen wie zum Beispiel Ihr Geburtsdatum.

Polizeikommando der Stadt Bern

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Titel Bearbeitet Grösse
Bilddokumentation (PDF, 206.5 KB) 19.04.2006 206.5 KB

bgu

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