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27. April 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Fussgängerzone Bümplizstrasse: Kredit für bauliche Massnahmen

Die Fussgängerzone Bümplizstrasse soll durch Poller besser gesichert werden. Zur Umsetzung des rechtskräftig bewilligten Projekts beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Baukredit von 350'000 Franken.

inf. Die Fussgängerzone Bümplizstrasse wurde am 24. Juni 1994 im Rahmen des Jubiläums „75 Jahre Stadtteil VI“ eröffnet. Signalisiert waren zum damaligen Zeitpunkt lediglich ein Fahrverbot mit „Zubringerdienst gestattet“ und ein Allgemeines Parkverbot. Ein Jahr später beauftragte der Stadtrat den Gemeinderat, die Fussgängerzone zu überprüfen. Insbesondere sollten das unerlaubte Parkieren von Autos verhindert und der Güterumschlag eingeschränkt werden. Zugleich wurde beschlossen, die Buslinie 13 in beiden Richtungen über die Bernstrasse zu führen.

Im Juni 1996 bewilligte das kantonale Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ausserdem die Aufstellung der Signalisation „Fussgängerzone“ mit dem Zusatz „Güterumschlag von 04.00 – 10.00 und 14.00 – 16.00 und Radfahrer gestattet“. Kritik vor allem aus Gewerbekreisen führte noch im gleichen Jahr dazu, dass der Gemeinderat entschied, bis zur Eröffnung der Zentrumsüberbauung Bümpliz mit der Coop-Einstellhalle zwar die Westseite der Fussgängerzone als reinen Fussgängerbereich zu gestalten und mit Natursteinen beziehungsweise Blumenkübeln zu sichern, die Ostseite aber für den Güterumschlag freizugeben und in unmittelbarer Nähe der Fussgängerzone Kurzzeitparkplätze zu schaffen.

Im Hinblick auf die Eröffnung des Coop-Einkaufszentrums verlangte die Quartierkommission Bümpliz Bethlehem (QBB) im September 2000 zusätzliche Massnahmen zur Durchsetzung des signalisierten Verkehrsregimes „Fussgängerzone“. Kurze Zeit später wurde das Baugesuch für ein Projekt eingereicht, das teilweise versenkbare Absperrpfosten (Poller) vorsah. Dagegen gingen acht Einsprachen ein. Inzwischen ist die Baubewilligung für das Poller-Projekt rechtskräftig geworden.

Das bewilligte Projekt sieht nun den Einbau von je drei Pollern bei den Einfahrten in die Fussgängerzone Brünnenstrasse / Bümplizstrasse und Bernstrasse / Bümplizstrasse vor. Auch die Einmündung Olivenweg / Bümplizstrasse wird mit einem Poller versehen. An den Eingängen Brünnenstrasse und Bernstrasse ist der mittlere Poller jeweils versenkbar. Zusätzlich wurden ausserhalb der Ein- und Ausfahrtsachsen, gewissermassen zum Schutz der Absperrpfosten, bereits Blumenkästen aufgestellt.

Die städtischen Dienste (Feuerwehr, Polizei, Sanitätspolizei, Kehrichtabfuhr) sowie auf Gesuch hin auch Anwohnende und Gewerbebetriebe können für die Ein- und Ausfahrt den Mittelpoller absenken. Entsprechende Bewilligungen erteilt die Stadtpolizei.

Informationsdienst der Stadt Bern

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