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27. September 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Das Untersuchungsrichteramt und die Staatsanwaltschaft teilen mit:

Ausstellungsobjekt „Ruan“ (Ausstellung „Mahjong“ des Kunstmuseums Bern): Kein gerichtliches Verfahren

Mit übereinstimmendem Beschluss des Untersuchungsrichteramtes und der Staatsanwaltschaft III Bern-Mittelland ist auf die im Zusammenhang mit dem Ausstellungsobjekt „Ruan“ eingereichte Anzeige gegen das Kunstmuseum Bern und verschiedene weitere Personen nicht eingetreten worden.

Die Strafverfolgungsbehörden sind nach eingehender Prüfung aller in Frage stehenden Straftatbestände übereinstimmend zum Schluss gelangt, dass keine in der Schweiz strafbaren Handlungen begangen worden sind. Verschiedene der zur Anzeige gebrachten Handlungen fanden ausschliesslich in China statt und unterliegen somit von vorneherein nicht der Strafverfolgung und Beurteilung durch die schweizerische Strafjustiz.

In Frage standen namentlich die Tatbestände der Störung des Totenfriedens, der Gewaltdarstellung und Verstösse gegen das Tierschutzgesetz.

 

Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland

Staatsanwaltschaft III Bern Mittelland

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