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16. November 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Moratorium für Mobilfunkantennen auf stadteigenen Liegenschaften

inf. Das Unbehagen gegen Mobilfunkantennen ist in der Bevölkerung weit verbreitet. In der Stadt Bern zeigt sich dies anhand der grossen Anzahl Einsprachen, welche jeweils gegen ein Bauprojekt für eine neue Antenne eingehen. Argumentiert wird meistens damit, dass die von Antennenanlagen ausgehende Strahlung auf mögliche gesundheitliche Schäden zuwenig erforscht sei.

Die Gemeinden haben im Bereich Mobilfunk einen sehr kleinen Handlungsspielraum. Die zentrale Frage der Messwerte ist durch Bundesrecht geregelt. Der Gemeinderat ist aber der Ansicht, dass die von der Bevölkerung vorgebrachten Bedenken ernst genommen werden müssen. Er ist sich hingegen auch bewusst, dass der Mobilfunk aus dem privaten wie auch beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Nach Auffassung des Gemeinderates ist die Versorgung der Schweiz mit Mobilfunk auf Basis der GSM-Technologie heute praktisch vollständig gewährleistet. Er hat deshalb ein Moratorium für Mobilfunkantennen auf stadteigenen Liegenschaften beschlossen. Ausgenommen sind Sendeanlagen der Sicherheitsdienste und der Betriebsfunk von Bernmobil. Mit dem Moratorium wird ein Marschhalt bezüglich des Baus von weiteren Antennen auf stadteigenen Liegenschaften eingelegt. Sobald zuverlässige Erkenntnisse über das Schädigungspotential der Mobilfunkanlagen vorliegen, wird der Gemeinderat die Aufrechterhaltung des Moratoriums überprüfen.

Der Bundesrat hat gestützt auf das Umweltschutzgesetz eine Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung erlassen. Diese regelt die Frage der zulässigen Strahlung abschliessend und die Gemeinden dürfen keine weitere Begrenzung vornehmen. Somit ist ein allgemeines, für die ganze Stadt Bern geltendes Bewilligungsmoratorium für Mobilfunkantennen nicht möglich.

Informationsdienst der Stadt Bern

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