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21. November 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat verabschiedet totalrevidiertes Schulreglement

Der Gemeinderat hat die Vorlage zur Totalrevision des Schulreglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Dieser hatte vor zwei Jahren einen ihm unterbreiteten Entwurf für eine Totalrevision abgelehnt. Die neue Revisionsvorlage trägt den seither erheblich erklärten Motionen und den geführten Diskussionen Rechnung und bildet die Rechtsgrundlage für verschiedene bildungspolitisch begründete Neuerungen.

Kernpunkte der heutigen Vorlage sind neben dem Grundsatzartikel die Neuorganisation der Schulstrukturen, neue Kompetenzen für Schulkommissionen und Schulleitungen, aber auch die Einführung der Schülermitwirkung und der Möglichkeit für Eltern aus der Migrationsbevölkerung, via Elternrat in der Schulkommission Beisitz zu nehmen.

Struktur mit 6 Schulkreisen

Nachdem der Stadtrat vor zwei Jahren den Gemeinderat verpflichtet hat, alle denkbaren und zulässigen Varianten für neue Schulstrukturen zu prüfen, legt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Hauptvorschlag mit neu 6 statt bisher 18 Schulkreisen vor. Daneben bestehen zwei Varianten mit 3 beziehungsweise 9 Schulkreisen. Zur Kernfrage der Anzahl Schulkreise zeigte das Ergebnis der breit angelegten Vernehmlassung, dass die Politik einer Konzentration auf wesentlich weniger Schulkreise (3 oder 6) gut gesinnt erscheint, während die meisten Schulen mindestens 9 Schulkreise fordern. Das Modell mit 3 Schulkreisen müsste gegen den Willen der Schulen durchgesetzt werden, was der Sache abträglich wäre. Insgesamt geht der Gemeinderat auf Grund der Stellungnahmen davon aus, dass die Struktur mit 6 Schulkreisen am ehesten eine Mehrheit im Stadtrat findet. Diese Struktur hat zudem den Vorteil, dass die Schulkreise weit gehend mit den Stadtteilen übereinstimmen.

 

Wichtige Rechtsgrundlage für bildungspolitische Neuerungen

Der Revisionsentwurf legt den Boden für die Ausgestaltung „Geleiteter Schulen“. Die Schulkommissionen bestimmen die Standorte und die Zusammenarbeitsformen der Sekundarstufe I. Neu wird die Kompetenz zur Lehreranstellung den Schulleitungen zugewiesen.

Die Kleinklassen werden in die Schulkreise integriert. Eine eigens einzusetzende Fachkommission wird den Schulkommissionen beratend zur Verfügung stehen.

Der Revisionsentwurf ist im weiteren Rechtsgrundlage für ein flächendeckendes Angebot an Tagesschulen, für Schulsozialarbeit in allen Schulkreisen und für integrative Förderangebote im Vorkindergartenalter.

 

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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