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9. Oktober 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Die Stadt Bern bewilligt wieder Mobilfunkanlagen

Aufgrund eines neuen Bundesgerichtsentscheides sieht sich die Präsidialdirektion der Stadt Bern gezwungen, den inzwischen einjährigen Bewilligungsstopp für Mobilfunkanlagen zu beenden und entsprechende Baugesuche wieder zu bewilligen.

Die Präsidialdirektion der Stadt Bern hat aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides aus dem Jahre 2005 seit einem Jahr keine Bewilligungen für neue Mobilfunkanlagen mehr erteilt. In jenem Bundesgerichtsentscheid wurde verlangt, dass bauliche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit Mobilfunkanlagen die geltenden Grenzwerte nicht überschreiten können. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter der Mobilfunkanbieter, Bundes- und Kantonsbehörden haben in der Folge ein computergesteuertes Kontrollsystem entwickelt, welches Überschreitungen erkennen soll und nach welchem die Anbieter verpflichtet sind, allfällige Überschreitungen spätestens nach 7 Tagen zu beseitigen. Die Präsidialdirektion der Stadt Bern hat sich in der Folge auf den Standpunkt gestellt, dass dieses Kontrollsystem keine bauliche Massnahme sei und eine Überschreitung der bewilligten Sendeleistung zwar erkennen aber nicht verhindern könne. Die Stadt hat daher seit Oktober 2005 keine neuen Anlagen mehr bewilligt.

Nun hat aber das Bundesgericht im Entscheid 1A.57/2006 vom 6. September 2006 festgehalten, dass das vereinbarte softwaregesteuerte Kontrollsystem eine Überschreitung der bewilligten Sendeleistung nicht verhindern könne, das Kontrollsystem sorge jedoch dafür, dass die Überschreitung erkannt und behoben werden könne. Es sei dann die Aufgabe des zuständigen Bundesamtes und der kantonalen Vollzugsbehörden zu prüfen, ob das Kontrollsystem den Zweck tatsächlich erfüllt. Erst wenn sich das Kontrollsystem als unzureichend erweise, müsse die Überschreitung mit baulichen Massnahmen verhindert werden. Aufgrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung wird die Stadt Bern nun die Baugesuche für Mobilfunkanlagen, welche den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, wieder bewilligen müssen.

 

Das Moratorium für stadteigene Liegenschaften bleibt bestehen

Die Stadt Bern wird aber weiterhin keine stadteigenen Liegenschaften für neue Mobilfunkanlagen zur Verfügung stellen. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkantennen bei einer langfristigen Exposition sind nach wie vor nicht geklärt. Die im Sommer 2006 erschienene Studie (ETH- Studie) beantwortet gerade diese für die Stadt Bern entscheidende Frage nicht. Das Moratorium auf den stadteigenen Liegenschaften ist rechtlich nicht umstritten.

 

Präsidialdirektion der Stadt Bern

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