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28. November 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Das neue Abfallreglement vor der Einführung

Nachdem die Stadtberner Stimmbevölkerung im vergangenen Jahr dem neuen Abfallreglement zugestimmt hat, tritt dieses nun per 1. Mai 2007 in Kraft. Damit ist eine Neuausrichtung der städtischen Abfallentsorgung verbunden. Sie bietet die Chance, kostendeckend zu arbeiten, dem Verursacherprinzip gerecht zu werden und einen verstärkten Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

 

Die Stadtberner Stimmbevölkerung hat am 25. September 2005 das neue Abfallreglement genehmigt. Es tritt am 1. Mai 2007 zusammen mit der angepassten Abfallverordnung und dem neuen Tarif über die Abfallentsorgung in Kraft. Das neue Abfallreglement dient der Umsetzung des „Abfallentsorgungskonzepts 2003“, welches die ökologischen Aspekte der Abfallentsorgung stärker gewichtet, sie aber auch auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit abstimmt. Mit dem Datum der Inkraftsetzung entspricht der Gemeinderat dem Wunsch der Hauseigentümer, die Einführung mit den Nebenkostenabrechnungen per Ende April 2007 zu koordinieren.

 

Was sich mit dem neuen Abfallreglement ändert

Mit dem neuen Abfallreglement treten wichtige Neuerungen in Kraft, allem voran die Anpassung der Gebühren: Anstatt wie bisher nach Zimmereinheiten wird die Grundgebühr neu anhand der Bruttogeschossflä­che (BGF) und der Nutzungsart einer Liegenschaft berechnet. Der Quadratmetertarif beträgt für eine erste Phase 1.45 Franken (exkl. MwSt.) und ab 2010 die gemäss Finanzplanung an sich erforderlichen 1.55 Franken. Mit diesem Vorgehen ist der Gemeinderat der Stadt Bern den Empfehlungen des Preisüberwachers nach einer Etappierung der Gebührenerhöhung gefolgt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün beauftragt, bis Ende August 2009 eine Evaluation des Systemwechsels und seiner finanziellen Folgen vorzulegen. Sollten die Kosten aufgrund von höheren Erträgen bei der Rohstoffverwertung oder von Einsparungen bei Littering und wilden Deponien nicht im geplanten Mass steigen, kann der Gemeinderat auf den zweiten Erhöhungsschritt verzichten.

 

Neben der Grundgebühr muss auch die Verursachergebühr angehoben werden. So wird beispielsweise der 35-Liter-Kehrichtsack neu 1.70 Franken statt wie bisher 1.40 Franken kosten. Damit liegt die Stadt Bern weiterhin unter dem Durchschnitt der Nachbargemeinden.

 

Weitere Änderungen ergeben sich für die Bevölkerung, für Hauseigentümer und Verwaltungen, für Betriebe und Veranstalter auf öffentlichem Grund:

  • Bevölkerung: Blaue Gebührensäcke lösen die bisherigen Marken ab. Die Gebührensäcke sind ab April 2007 im Detailhandel erhältlich. Alte Kehrichtsackmarken können in einer Übergangsfirst bis 31. Dezember 2007 weiter verwendet werden. Kleinsperrgut wird weiterhin mit Marken bereitge­stellt. Diese können wie bisher im Detailhan­del bezogen werden.
  • Hauseigentümer oder -verwaltungen: Die Berechung der Grundgebühr basiert wie bisher auf einer Selbstdeklaration, die nicht mehr nach Zimmer, sondern nach Bruttogeschossfläche und Nutzungsart erfolgt. Die Rechnungstellung erfolgt nicht mehr durch die ewb, sondern durch den Hauseigentümer oder die Hausverwaltung direkt an die Mieter gemäss den mietrechtlichen Vorgaben.
  • Betriebe: Neu müssen alle Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe Siedlungsabfälle in Containern bereitstellen. Die Befreiung von der Containerpflicht ist nach Prüfung eines schriftlichen Antrags in Ausnahmefällen möglich. In der Einführungsphase unterstützt die Abfallentsorgung Betriebe bei der Anschaffung von Containern. Sie werden gegen eine fixe Gebühr pro Leerung und eine gewichtsabhängige Gebühr geleert.
  • Veranstalter auf öffentlichem Grund: An bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind Pfand- und Mehrweg-Geschirr vorzusehen.

Weshalb braucht es eine neues Abfallreglement und eine Gebührenerhöhung

Die Abfallentsorgung der Stadt Bern sorgt mit einer Vielzahl von Dienstleistungen dafür, dass Bern eine saubere Stadt sein kann. Steigende Abfallmengen und überdurchschnittliche Leistungen sowie der Umstand, dass die Abfallentsorgung seit 2001 die Kosten für die Strassenreinigung und die Reinigung der öffentlichen Grünanlagen (öffentliche Abfalleimer, Litteringabfall) teilweise mit übernommen hat, haben seit 2002 zu einer Unterdeckung der Abfallrechnung in der Grössenordnung von 5,5 Mio. Franken pro Jahr geführt. Dem Aufwand von rund 27 Millionen Franken stehen heute Gebührenerträge von nur 22 Millionen Franken gegenüber. Das neue Abfallreglement und die nun beschlossene etappenweise Gebührenerhöhung stellen die einzige Alternative zum Leistungsabbau dar.

 

Hotline für Fragen und Auskünfte

Ab Dezember 2006 bis Juli 2007 steht allen – Bevölkerung, Betrieben, Hauseigentümern und -verwaltern – eine Hotline (Tel. 031 321 62 62) für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Zusätzlich werden die Bevölkerung, Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebe Anfang Dezember spezifisch an sie gerichtete Broschüren per Post zugestellt erhalten.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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