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13. Juni 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Änderungen in der Gebührenordnung der Stadt Bern

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat eine Teilrevision des Gebührenreglements. Demnach sollen unter anderem die Parkkarten-, Wa-renmärkte- und Friedhofsgebühren angehoben werden sowie Veranstaltungen in stadteigenen Parkanlagen künftig gebührenpflichtig sein. Ziel der Anpassungen ist es, die Gebühren für städtische Leistungen kostendeckend auszugestalten.

Eine Teilrevision des Gebührenreglements drängt sich aus verschiedenen Gründen auf. Zum einen macht Police Bern eine Anpassung des Gebührenregimes erforderlich, zum anderen sind im Rahmen des Haushaltsentlastungspakets Gebührenerhöhungen vorgesehen. Und schliesslich möchte der Gemeinderat bei den Gebühren mehr Kostenwahrheit herstellen. An seiner letzten Sitzung hat er daher zuhanden des Stadtrats folgende Änderungen in der Gebührenordnung verabschiedet:

  • Parkkartengebühren: Ein Vergleich mit den lokalen Parkgebühren hat gezeigt, dass eine Erhöhung der Parkkartengebühren angebracht und gerechtfertigt erscheint. Dabei soll namentlich die Parkkartengebühr für Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Bern um 120 Franken auf 360 Franken pro Jahr angehoben werden. Im Weiteren soll bei den Parkkarten neu eine Differenzierung erfolgen, indem die Gewerbe- und die Handwerkerparkkarte gegenüber der Normalparkkarte teurer wird. Beide Karten räumen ihren Inhaberinnen und Inhabern erweitere Parkmöglichkeiten ein. Daher soll die Gewerbeparkkarte um 240 Franken auf 480 Franken und die Handwerkerparkkarte um 360 auf 600 Franken erhöht werden. Diese Massnahme wird voraussichtliche jährliche Mehreinnahmen von 1,4 Mio. Franken generieren.

  • Gebühren für die Warenmärkte: Diese Gebühren sind in Bern im Vergleich zu anderen Schweizer Städten eher niedrig. Aufgrund dieser Tatsache und weil die Nachfrage nach Standplätzen auf dem Berner Warenmarkt das vorhandene Platzangebot deutlich übersteigt, sollen die Gebühren für die Warenmärkte von heute sechs Franken pro Laufmeter und Tag um zwei Franken auf acht Franken erhöht werden. Zudem sollen Marktfahrende, die einen Stand von über drei Metern Tiefe besitzen, neu einen Zuschlag bezahlen. Insgesamt bringen diese Massnahmen eine jährliche Haushaltsentlastung von rund 50 000 Franken.

  • Friedhofs- und Bestattungsgebühren: Im Rahmen des 9. Haushaltsverbesserungspakets hat der Stadtrat im Jahr 2002 grundsätzlich kostendeckende Bestattungsgebühren beschlossen; Ausnahme bildeten einzelne Vergünstigungen für Stadtbernerinnen und Stadtberner. Die damals verabschiedeten Gebühren decken aber die realen Kosten heute nicht. Deshalb werden nun aufgrund des immer noch bestehenden Finanzdruckes gezielte Anpassungen bei den Friedhofs- und Bestattungsgebühren vorgeschlagen. So soll die Gebühr für die Grabverwaltung für Stadtbernerinnen und Stadtberner von 20 auf 50 Franken, für Auswärtige von 25 auf 70 Franken erhöht werden. Nach wie vor unentgeltlich bleibt der Grabplatz in einem Gemeinschaftsgrab. Neu soll jedoch auch hier für die Bestattung eine Gebühr erhoben werden (200 Franken). Geschätzt wird, dass die neuen Friedhofs- und Bestattungsgebühren zu Mehreinnahmen von jährlich bis zu 150'000 Franken führen.

Nutzungsgebühr für Grünflächen: Neu sollen die Gebühren für die Nutzung von öffentliche Grünanlagen einheitlich geregelt werden. Bisher wurden nur für die Nutzung des Zirkus- und Messegeländes Allmend Gebühren erhoben. Neu soll das auch bei allen anderen Grünflächen wie zum Beispiel dem Gaswerkareal möglich sein. Die Gebührentarife belaufen sich je nach Anlage zwischen 100 bis 3000 Franken. Damit dürften der Stadt jährlich Mehreinnahmen von bis zu 50'000 Franken zufliessen.

 

Anpassung des Gebührenregimes an Police Bern

Mit Police Bern werden die Gebührentatbestände der Stadtpolizei hinfällig. Mit der vorliegenden Teilrevision werden jene städtischen Gebühren aufgehoben, für die künftig die Kantonspolizei zuständig ist. Die Gebührentatbestände für jene Leistungen, die künftig vom Polizeiinspektorat erbracht werden, bleiben entweder unverändert oder werden den Bestimmungen des kantonalen Polizeigesetzes angepasst. Für die Stadt Bern ergeben sich daraus keine Mehreinnahmen, weil die Höhe der Gebühren unverändert bleibt.

 

 

 

Gemeinderat der Stadt Bern

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