Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

25. Januar 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Kundgebung bewilligt

Das Polizeiinspektorat der Stadt Bern hat für Samstagnachmittag, 26. Januar 2008, eine Kundgebung bewilligt, die von der Anti-WEF-Bewegung organisiert wird.

Gemäss der erteilten Bewilligung beginnt die Kundgebung um 14 Uhr auf dem Unteren Waisenhausplatz. Für den Demonstrationsumzug wurde folgende Route vom Polizeiinspektorat festgelegt: Zeughausgasse, Nägeligasse, Kornhausplatz, Rathausgasse, Rathausplatz, Kreuzgasse, Kramgasse, Zibelegässli, Rathausgasse, Kornhausplatz, Nägeligasse, Zeughausgasse und wieder zurück zum Unteren Waisenhausplatz. Das Kundgebungsende wurde auf 16 Uhr festgesetzt. Während des Umzuges wird der Verkehr umgeleitet.

Die Bewilligung wurde an verschiedene Auflagen geknüpft. Der Gesuchsteller, Herr Giovanni A. Schumacher, hat sich mit allen Auflagen einverstanden erklärt und dies unterschriftlich bestätigt.

Die Auflagen sind unter anderem:

  • Der Veranstalter der Kundgebung verfügt über einen eigenen, speziell gekennzeichneten Organisationsdienst von rund 40 bis 50 Personen. Die für den Organisationsdienst zuständigen Personen stehen per Natel miteinander in Kontakt. Der Veranstalter der Kundgebung ist dafür besorgt, dass der Organisationsdienst präventiv auf die Teilnehmenden einwirkt. Er ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung besorgt und wirkt bei Sachbeschädigungen oder anderen Straftaten auf die Teilnehmenden ein.
  • Der Veranstalter hat zu einer gewaltlosen Kundgebung aufzurufen. Diese Information ist bei sämtlichen Aufrufen explizit zu erwähnen.
  • Der Veranstalter ist verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen.
  • Es darf keine Distanzierung von der Bewilligung bzw. von einzelnen Bewilligungsauflagen stattfinden.

Herr Giovanni A. Schumacher hat gegenüber der Bewilligungsbehörde zugesichert, für eine friedliche Demonstration am Samstag einzustehen.

Bewilligungsverfahren

Seit dem 1. Januar 2008 ist das Polizeiinspektorat für das Bewilligungsverfahren auf dem Gebiet der Stadt Bern zuständig. Es entscheidet über die Bewilligungen und die erforderlichen Auflagen nach Absprache mit der Kantonspolizei. Die Kantonspolizei ihrerseits legt die operativen Belange fest.

 

Polizeiinspektorat der Stadt Bern

 

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile