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27. März 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Weiteres Vorgehen beim Paradisli

Bis am 3. April 2008 muss der Verein Paradisli die unrechtmässig benutzte städtische Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 räumen. Das abgelaufene Zwischenmietverhältnis und das Gebot rechtsgleicher Behandlung von Vertragsparteien, erhebliche Mängel beim Brandschutz sowie die wachsende Belastung der Nachbarschaft zwingen die Stadt zu diesem Schritt.

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 14. März 2008 entschieden, auf die Beschwerde des Vereins Paradisli gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern nicht einzutreten. Damit liegt im Exmissionsverfahren gegen den Verein Paradisli ein rechtskräftiger Entscheid vor. Die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik (FPI) fordert den Verein Paradisli auf, die Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 bis am 3. April 2008 zu räumen. Kommt der Verein dieser Frist nicht nach, wird am selben Tag beim Zivilgericht der Vollzug der Exmission beantragt. Die Durchführung der Exmission obliegt dem städtischen Polizeiinspektorat, das abhängig von der Lage die Hilfe der Kantonspolizei beiziehen wird.

 

Ausgelaufener Zwischennutzungsvertrag

Seit neun Monaten ist der Zwischennutzungsvertrag mit dem Verein Paradisli abgelaufen. Aufgrund des Obergerichtsentscheids ist die Stadt befugt, den Verein auszuweisen. Für alle Parteien muss im Sinne der Rechtssicherheit und der Verlässlichkeit der Stadt als Vertragspartnerin gleiches Recht gelten. Die Stadt schliesst immer wieder Zwischennutzungsverträge für zeitweilig leerstehende Liegenschaften ab. Ein Präjudiz würde einer sinnvollen Sache einen schlechten Dienst erweisen.

 

Erhebliche Mängel beim Brandschutz

Durch die unzulässige Nutzung bestehen für die Stadt als Eigentümerin erhebliche Haftungsrisiken. Die Räumlichkeiten erfüllen die Brandschutzvorschriften bei Konzertveranstaltungen nicht. Aus feuerpolizeilicher Sicht ist die heutige Situation kritisch. Vor diesem Hintergrund ist ein weiteres Zuwarten nicht verantwortbar.

 

Grosse Belastung für das Quartier Schönbergrain

Bei der Interessenabwägung müssen die Bedürfnisse der Anwohnenden angemessen berücksichtigt werden. Die ausgeweiteten Aktivitäten des Paradislis haben ein nicht mehr tolerierbares Ausmass angenommen. Die Anwohnenden fordern die sofortige Einstellung ruhestörender Aktivitäten und behalten sich andernfalls vor, von der Eigentümerin Schadenersatz zu verlangen.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Referat Gemeinderätin Barbara Hayoz (PDF, 31.0 KB) 27.03.2008 31.0 KB

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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