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23. Juni 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Erwartungen der Städte an die Optimierung des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs nicht erfüllt

Der Regierungsrat hat seinen Bericht zur Optimierung des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs in die Vernehmlassung gegeben. In einer gemeinsamen Vernehmlassungsantwort fordern die fünf Berner Städte Bern, Biel, Thun, Langenthal und Burgdorf die vollständige Abgeltung der Zentrumslasten und eine bessere Berücksichtigung der fiskalischen Äquivalenz.

Die Städte Bern, Biel, Thun, Langenthal und Burgdorf nehmen gemeinsam Stellung zu den Änderungen des Gesetzes über den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich (FILAG), die der Regierungsrat in einem Bericht an den Grossen Rat vorschlägt. In ihrer Vernehmlassungs-antwort halten sie fest, dass sich das bisherige FILAG grundsätzlich bewährt hat. Die Städte als kantonale Wirtschaftsmotoren und als Wohnort eines Viertels der kantonalen Bevölkerung erwarten vom Reformprojekt 2012 jedoch eine massgebliche finanzielle Entlastung und eine Vergrösserung ihres Handlungsspielraumes. Diese Erwartungen werden im Bericht des Regierungsrates nicht erfüllt. Sollten ihre Anliegen nicht gebührend berücksichtigt werden, nehmen die Städte eine Sistierung des Projekts FILAG 2012 in Kauf.

 

Fiskalische Äquivalenz klar missachtet

 

Effizientes staatliches Handeln setzt die Übereinstimmung zwischen Steuerungsmöglichkeit und Finanzierung voraus. Der Grundsatz "Wer zahlt, befiehlt." bzw. die sogenannte fiskalische Äquivalenz wurde im bisherigen FILAG nicht konsequent eingehalten. Die vorliegenden Reformvorschläge verstärken diesen Missstand zusätzlich. So obliegt die Steuerung in der Sozialhilfe, im Asylwesen, bei den Musikschulen oder bei der Verbilligung von Krankenkassenprämien alleine dem Kanton, während die Gemeinden einen wesentlichen Teil des Aufwands tragen müssen. Wo der Kanton alleine steuert, sind die Kosten konsequenterweise allein durch den Kanton zu übernehmen. Der Kanton Bern hat Verantwortung für den eigenen Finanzhaushalt zu übernehmen und Mehrkosten nicht an die Gemeinden abzuwälzen.


Unvollständige Abgeltung der Zentrumslasten

 

Eine Schlüsselfrage für FILAG 2012 ist die Thematik der Zentrumslasten. Bern, Biel und Thun akzeptieren den vorgesehenen Einbezug von Langenthal und Burgdorf in den Kreis der vom Kanton anerkannten Zentren. Nicht einverstanden zeigen sich die Städte aber mit den Abgeltungssummen. Die heutigen Beiträge an Bern, Biel und Thun basieren auf Daten aus dem Jahr 1995. Seither haben die Zentrumslasten, wie dies eine Neuerfassung aus den Jahren 2004 und 2005 belegt, stark zugenommen. Die Städte verlangen die 100-prozentige Anrechnung aller geltend gemachten und vom Kanton auch als solche akzeptierten Zentrumslasten. Eine Anpassung der Zentrumslasten ist unabhängig vom FILAG 2012 zwingend und längst fällig.

 

Übermässiges Wachstum der Lastenausgleichsbereiche

 

Die vorliegenden Reformvorschläge umfassen mehrheitlich Systemkorrekturen. Diese ändern am übermässigen Wachstum der vier Lastenausgleichsbereiche nichts. Die Städte wenden bereits heute bis zu 50 Prozent ihres Steuersubstrats für die Verbundaufgaben auf. Eine Fortsetzung der bisherigen Kostenzunahme gefährdet die städtischen Finanzhaushalte.

 

 

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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