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30. Oktober 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Notlage im Asylbereich: Stadt Bern kommt ihrer Pflicht nach und stellt für den Kanton zwei Zivilschutzanlagen bereit

Der Kanton hat aufgrund der Notlage im Asylbereich die Stadt Bern verpflichtet, Zivilschutzanlagen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu öffnen. Der Gemeinderat kommt dieser Aufforderung nach und stellt kurzfristig die Zivilschutzanlagen an der Hochfeldstrasse 44a sowie an der Effingerstrasse 98 bereit. Gleichzeitig hat er den Auftrag erteilt, die Zivilschutzanlage in Riedbach als Asylunterkunft vorzubereiten. Diese wird in Betrieb genommen, falls es nötig wird, die Standorte Hochfeld- und Effingerstrasse zu entlasten.

Am 22. Oktober 2008 erklärte der Regierungsrat die aktuelle Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden als Notlage. Er begründet dies mit der starken Zunahme der Asylgesuche in der Schweiz. Nach einer mündlichen Vorinformation des Stadtpräsidenten Alexander Tschäppät durch den Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser gelangte der Kanton am 24. Oktober 2008 mit der Aufforderung an die Stadt Bern, für die Unterbringung von Asylsuchenden kurzfristig 200 Plätze in geeigneten Zivilschutzanlagen zur Verfügung zu stellen. Die Anlagen müssen in dieser bzw. in der nächsten Woche bereit stehen. Aufgrund der Anforderungen des Kantons eignen sich dafür die Zivilschutzanlagen an den Standorten Hochfeldstrasse 44a sowie Effingerstrasse 98.

 

Bevölkerung rechtzeitig und umfassend informieren

Die Stadt wird dem Kanton die genannten Anlagen diese bzw. nächste Woche übergeben. Für den Betrieb der Anlagen, die Sicherheit und die Öffentlichkeitsarbeit ist der Kanton verantwortlich. Die Stadt Bern hat den Kanton aufgefordert, dem Betriebs- und Sicherheitskonzept hohe Beachtung zu schenken und die betroffene Bevölkerung rechtzeitig und umfassend zu informieren.

 

Die Kosten, die der Stadt Bern durch die Bereitstellung, Miete und den technischen Unterhalt der Unterkünfte sowie durch einen allfälligen fremdenpolizeilichen Mehraufwand entstehen, trägt der Kanton.

 

Der Gemeinderat hat gleichzeitig den Auftrag erteilt, die nötigen Vorbereitungen zu treffen, um die Zivilschutzanlage Riedbach als Asylunterkunft nutzen zu können. Diese Anlage soll dann in Betrieb genommen werden, wenn sich zeigen sollte, dass die Standorte an der Hochfeld- und Effingerstrasse entlastet werden müssen.

 

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Stadt mit der Bereitstellung der beiden Zivilschutzanlagen ihrer Verpflichtung im Rahmen der Notlage im Asylbereich nachgekommen ist. Er geht davon aus, dass bei einer weiteren Zunahme der Asylgesuche andere Gemeinden in die Pflicht genommen werden.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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