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3. März 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Schlussbericht zur Sozialhilfe: Klarstellung

Die heute in der „Berner Zeitung“ publizierte Darstellung zur Verabschiedung des Sozialhilfe-Schlussberichts ist erklärungsbedürftig. Sämtliche Empfehlungen des Finanzinspektorats, die in der ersten Fassung des Schlussberichts aufgeführt worden waren, wurden auch integral in die Endfassung übernommen. Der vom Finanzinspektor mit seiner Unterschrift gutgeheissene Teil des Schlussberichts wurde inhaltlich weder verändert noch entschärft.

Stadtpräsident Alexander Tschäppät legt Wert darauf, den Sachverhalt bezüglich der Erarbeitung des Schlussberichts korrekt wiederzugeben, und hält dazu Folgendes fest:

  • Mit Datum vom 16. Oktober 2008 unterbreiteten die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) und das Finanzinspektorat dem Gemeinderat einen gemeinsam unterzeichneten Antrag für die Genehmigung des gemeinsam erarbeiteten Schlussberichts. Mit seiner Unterschrift unter den Gemeinderatsantrag hiess der Finanzinspektor sowohl alle im Schlussbericht aufgeführten und von ihm selbst erarbeiteten Empfehlungen als auch alle übrigen Texte gut.
  • Am 22. Oktober 2008 nahm der Gemeinderat vom gemeinsamen Schlussbericht Kenntnis und genehmigte die gemeinsam beantragten Massnahmen sowie die Ergänzungsanträge des Finanzinspektors. Der Finanzinspektor war an der Gemeinderatssitzung anwesend und hatte die Gelegenheit, sich uneingeschränkt zur ganzen Thematik zu äussern. Zusätzlich wurde die BSS in Verbindung mit dem Finanzinspektorat beauftragt, den Bericht der Regierungsstatthalterin, der auf Anfang November erwartet wurde, zu analysieren und ihn im Schlussbericht zu berücksichtigen.
  • Am 11. Dezember 2008 reichte die BSS dem Gemeinderat die Endfassung des Schlussberichts ein. Dieser war gemäss Gemeinderatsbeschluss um die Analyse und den Befund der Regierungsstatthalterin ergänzt worden. An jenem Teil des Schlussberichts, den der Gemeinderat bereits am 22. Oktober 2008 zur Kenntnis genommen hatte, wurde nichts verändert. Was der Finanzinspektor mit dem Gemeinderatsantrag vom 16. Oktober 2008 gutgeheissen hatte, blieb damit integral im definitiven Schlussbericht stehen. Eine nochmalige Unterzeichnung des Antrags durch den Finanzinspektor erfolgte nicht.

Empfehlungen des Finanzinspektors vollumfänglich übernommen

Diesen Sachverhalt hat der Stadtpräsident im Interview mit der Tageszeitung „Bund“ vom vergangenen Samstag verkürzt wiedergegeben mit seiner Aussage, dass der Finanzinspektor den Schlussbericht unterschrieben habe. Diese Aussage war insofern unpräzise, als sie sich auf die Fassung vom 22. Oktober 2008 bezog. In diesem Zusammenhang ist dem Stadtpräsidenten aber wichtig zu betonen, dass die im Zwischenbericht des Finanzinspektors enthaltenen Empfehlungen unverändert und vollumfänglich sowohl in der ersten Fassung des Schlussberichts vom 22. Oktober 2008 als auch im definitiven Schlussbericht vom 11. Dezember 2008 enthalten sind.

Gleichzeitig macht der Stadtpräsident darauf aufmerksam, dass der Gemeinderat diesen Sachverhalt bereits mit seiner Medienmitteilung vom 24. Februar 2009 öffentlich erläutert hat. Er bedauert, dass die „Berner Zeitung“ es gestern unterlassen hat, ihn mit den entsprechenden Vorwürfen zu konfrontieren. Der Stadtpräsident hatte damit keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen und den Sachverhalt klarzustellen.

Stadtpräsident bedauert gehässige Diskussion

Der Stadtpräsident bedauert zutiefst die Art und Weise, wie die Diskussion über die Sonderprüfung zur Sozialhilfe geführt wird. Er begrüsst daher den Entscheid der Aufsichtskommission des Stadtrates (BAK), eine Untersuchung zu den Vorwürfen des Finanzinspektors einzuleiten, und bekräftigt den schon vor einer Woche bekundeten Willen des Gemeinderates, diesbezügliche Anstrengungen vollumfänglich zu unterstützen. Der Gemeinderat wird an der morgigen Sitzung das weitere Vorgehen beraten.

 

Präsidialdirektion

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