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20. August 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Städtisches Wohnbauprojekt im Schönberg erhält grünes Licht

Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hat eine Beschwerde gegen das städtische Wohnbauprojekt im Schönberg in zweiter Instanz abgewiesen. Anwohnende hatten gegen die entsprechende Baubewilligung des Regierungsstatthalteramtes rekurriert. Die Stadt Bern plant auf drei Parzellen an der Kreuzung Bitziusstrasse/Haspelweg im Schönbergquartier den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit total 14 Wohnungen.

Durch den Abbruch der zwei heutigen Häuser Bitziusstrasse 17 und Haspelweg 51 im Schönbergquartier möchte die Stadt Bern Platz für den Bau zweier neuer Mehrfamilienhäuser schaffen. Das Regierungsstatthalteramt hat das städtische Bauprojekt in erster Instanz am 18. August 2008 bewilligt. Anwohnende haben gegen diesen Entscheid vor der BVE Beschwerde eingelegt und machten dabei insbesondere die Verletzung von Vorschriften der Denkmalpflege und des Ortschaftsbildes geltend. In diesen Hauptpunkten der Beschwerde bestätigt die BVE mit Urteil vom 12. August 2009 die Baubewilligung des Regierungsstatthalteramtes vollumfänglich. Weiter wurde von den Anwohnenden unter anderem die Ein- und Ausfahrt zur vorgesehenen Einstellhalle gerügt. Lediglich hier gab die BVE den Beschwerdeführern recht. Das Bauprojekt wird deshalb geringfügig angepasst.

«Ich hoffe, dass die Anwohnenden den klaren Entscheid der BVE akzeptieren und auf einen Weiterzug der Beschwerde ans Verwaltungsgericht verzichten, damit an dieser bevorzugten Lage möglichst bald der dringend benötigte neue städtische Wohnraum realisiert werden kann“, so Barbara Hayoz, zuständige Direktorin für Finanzen, Personal und Informatik.

 

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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