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24. September 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Personenkontrolle in der Stadt Bern: Mehrere Anzeigen im Sexmilieu

Die Fremdenpolizei der Stadt Bern hat Anfang Woche in der Stadt Bern eine Personenkontrolle im Rotlichtmilieu durchgeführt und dabei Verstösse gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union festgestellt. Es kam zu mehreren Anzeigen.

Die Fremdenpolizei der Stadt Bern hat in der Nacht vom 21. auf den 22.September 2009 in der Stadt Bern eine Personenkontrolle im Rotlichtmilieu durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 11 Frauen kontrolliert. Sie stammen mehrheitlich aus der EU, vor allem aus Ungarn, Polen und Deutschland. Es kam zu Anzeigen wegen Widerhandlungen gegen die Meldevorschriften im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz. Zudem wurden die kontrollierten Personen über ihr Motiv zur Einreise und Ausübung der Sexarbeit im Rotlichtmilieu befragt.

 

Keine Bewilligung mehr nötig

Seit dem 1. Juni 2004 benötigen Angehörige der EU/-EFTA-Mitgliedstaaten für einen selbständigerwerbenden Aufenthalt im Erotikbereich von weniger als 90 Tagen im Kalenderjahr keine Bewilligung mehr. Sie werden im Meldeverfahren erfasst. Liegt bei EU-8-Staaten (Ungarn, Polen etc.) ein Anstellungsverhältnis vor, benötigt die Person jedoch eine fremdenpolizeiliche Bewilligung.

 

 

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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