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15. Dezember 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Baugesuch für Mattepoller wird neu publiziert

Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün hat beschlossen, den Entscheid der kantonalen Direktion für Bau, Verkehr und Energie in Sachen Mattepoller nicht anzufechten. Diese hatte am 12. November 2009 die im Dezember 2008 erteilte Gesamtbaubewilligung des Regierungsstatthalteramts aus formellen Gründen aufgehoben. Das Baugesuch für den Mattepoller und das Verkehrsregime sollen nun so bald wie möglich neu publiziert und aufgelegt werden. Vorgängig finden Gespräche mit dem Vorstand des Matte-Leistes statt.

Im August 2006 hatte der Gemeinderat auf Anregung des Matte-Leistes beschlossen, zur besseren Durchsetzung des seit langem geltenden Verkehrsregimes im Mattequartier auf der Höhe des Restaurants Zähringer eine Polleranlage zu installieren. Das dazu notwendige Bewilligungsverfahren wurde im Mai 2007 ausgelöst. Hintergrund für diese Massnahmen war der Umstand, dass das bereits 1987 erlassene Fahrverbot mit Zubringerdienst und das seit 2004 geltende Nachtfahrverbot ohne zusätzliche Massnahmen weder kontrolliert noch durchgesetzt werden kann. Noch immer leidet die Bevölkerung des Mattequartiers unter starkem Durchgangsverkehr.

Gegen die Baupublikation gingen insgesamt 27 Einsprachen von 63 Einsprechenden ein. Sie wurden vom Regierungsstatthalteramt am 23. Dezember 2008 allesamt abgewiesen und dem Vorhaben wurde die Bewilligung erteilt. Nachdem gegen diesen Entscheid ein Teil der Einsprechenden Beschwerde bei der kantonalen Direktion für Bau, Verkehr und Energie eingereicht hatten, hiess diese am 12. November 2009 die Beschwerden aus formellen Gründen teilweise gut und hob die Baubewilligung auf. Sie begründete dies damit, dass das Regierungsstatthalteramt den Sachverhalt nicht genügend abgeklärt und den Beschwerdeführenden entscheidrelevante Akten vorenthalten habe. Das wegen der Polleranlage leicht modifizierte Nachtfahrverbot sei nicht präzis genug und wegen widersprüchlichen Hochwasserschutzplänen könne die notwendige Wasserbaubewilligung nicht erteilt werden.

Die vom Kanton kritisierten Punkte betreffen einerseits das Vorgehen des Regierungsstatthalteramts. Anderseits liegen sie nach Einschätzung der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün im Ermessenbereich. Um langwierige Rechtshändel zu vermeiden, verzichtet die Stadt auf eine Anfechtung des Entscheides und wird die notwendigen Gesuche so bald als möglich gemäss den Vorgaben der kantonalen Baudirektion neu auflegen. In diesem Zusammenhang wird sie auch nach einer Möglichkeit suchen, den Zubringerdienst für das Gewerbe durch eine Anpassung der Polleröffnungszeiten zu erleichtern. Entsprechende Gespräche mit dem Vorstand des Matte-Leistes sind geplant. Parallel dazu werden Sofortmassnahmen zur Beruhigung der Verkehrssituation in der Matte geprüft wie beispielsweise Radargeräte oder weitere Polizeikontrollen.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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