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16. Dezember 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Neuorganisation der Sozialbehörde: Gemeinderat will Sozialhilfekommission als Sozialbehörde

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat die Einsetzung einer Sozialhilfekommission mit Entscheidbefugnis als Sozialbehörde für die Stadt Bern. Er hat eine entsprechende Teilrevision des Kommissionenreglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Die Teilrevision geht zurück auf eine Massnahme im Rahmen des Grundsatzpapiers Sozialhilfe vom 12. September 2007: Dort hatte der Gemeinderat die "personelle Erweiterung der Sozialbehörde durch externe Fachleute und Vertretungen der politischen Parteien" beschlossen. Damit erfüllt der Gemeinderat auch analoge Forderungen des Stadtrates.

Strategisches Sozialhilfeorgan der Gemeinde

Das kantonale Sozialhilfegesetz (SHG) verpflichtet die Gemeinden, eine Sozialbehörde zu führen. Die Sozialbehörde ist das strategische Sozialhilfeorgan der Gemeinde. Sie beaufsichtigt und unterstützt den Sozialdienst und beurteilt grundsätzliche Fragestellungen der Sozialhilfe. Die Gemeinden sind in der organisatorischen Ausgestaltung frei.

Sozialhilfekommission mit Entscheidbefugnis

Der Gemeinderat hat sich nun entschieden, als Sozialbehörde eine Sozialhilfekommission mit Entscheidbefugnis einzusetzen. Dies bedingt eine entsprechende Änderung des Kommissionenreglements. Diese Änderung, namentlich die Festlegung der Aufgaben, Befugnisse und Mitgliederzahl der künftigen Sozialhilfekommission, liegt in der Zuständigkeit des Stadtrats.

Kommission mit neun Mitgliedern

Gemäss Antrag des Gemeinderats an den Stadtrat umfasst die künftige Sozialhilfekommission neun Mitglieder. Angehören sollen ihr von Amtes wegen die Direktorin oder der Direktor für Bildung, Soziales und Sport, zudem drei stadtverwaltungsexterne Expertinnen oder Experten im Sozialwesen sowie fünf Vertretungen der politischen Parteien mit Kenntnissen im Sozialwesen. Die Vorlage geht nun zur Vorberatung in die Kommission für Soziales, Bildung und Kultur.

 

 

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