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24. Februar 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Kundgebungsreglement: Gemeinderat verzichtet auf Weiterzug der Beschwerde

Der Gemeinderat verzichtet darauf, gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid zum Kundgebungsreglement zu rekurrieren. Das Gericht war vergangene Woche zum Schluss gekommen, dass ein Verbot von Demonstrationsumzügen in der Innenstadt verfassungswidrig sei. Der Gemein-derat begründet den Verzicht auf den Weiterzug der Beschwerde damit, dass er die vom Stadtrat beschlossene Verschärfung des Kundgebungsreglements nach wie vor ablehnt.

Das Umzugsverbot war im Mai 2008 gegen den Willen des Gemeinderates von einer Mehrheit des Stadtrates beschlossen worden. Die Stadtregierung hatte vergeblich argumentiert, dass es fraglich sei, ob eine zeitliche oder örtliche Einschränkung von Demonstrationsumzügen verfassungskonform angewendet werden könne. Vielmehr sei davon auszugehen, dass damit das Grundrecht der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit zu stark eingeschränkt werde. Zudem wies die Stadtregierung darauf hin, dass ein generelles Umzugsverbot den polizeilichen Einsatz kaum erleichtere und sich im Einzelfall sogar kontraproduktiv auswirken könne.

Mit Beschwerde den Willen des Stadtrates respektiert

In der Folge fochten zahlreiche Parteien, Gewerkschaften und Verbände das umstrittene Umzugsverbot mit einer Gemeindebeschwerde an. Diese wurde vom Regierungs-statthalteramt gutgeheissen. Daraufhin entschied sich der Gemeinderat, den Fall vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Zwar hatte die Stadtregierung ihre ablehnende Haltung zum Umzugsverbot nicht geändert. Aber als beschwerdeberechtigte Exekutive war der Gemeinderat politisch verpflichtet, den Willen der Mehrheit des Stadtrates zu respektieren und die Beschwerde zumindest an die nächste Instanz weiterzuziehen.

Kein Weiterzug ans Bundesgericht

Nachdem der Entscheid des Regierungsstatthalteramtes vergangene Woche vom Verwaltungsgericht klar bestätigt worden ist, sieht der Gemeinderat keine Veranlassung mehr, die Beschwerde entgegen seiner eigenen Haltung vor das Bundesgericht zu ziehen. Materiell fühlt sich die Stadtregierung durch das Verwaltungsgerichtsurteil
bestätigt und verzichtet daher auf alle weiteren juristischen Schritte.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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