Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

17. Februar 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Berner Modell für Testarbeitsplätze steht

Mit Testarbeitsplätzen will das Sozialamt der Stadt Bern künftig die Ar-beitsmotivation von Sozialhilfeklientinnen und -klienten prüfen und zugleich Schwarzarbeit besser erkennen. Das neue Abklärungsinstrument soll gezielt eingesetzt werden, den Zugang zur Sozialhilfe aber nicht generell erschweren. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat einen Kredit von 676'000 Franken für einen einjährigen Pilotversuch. Der Kanton hat die Kosten zur Lastenverteilung zugelassen.

Wenn für das Sozialamt die Arbeitsmotivation einer Person unklar ist oder, wenn Verdacht auf Schwarzarbeit besteht, soll es in Zukunft einen einmonatigen Einsatz an einem Testarbeitsplatz anordnen können. Die dazu verpflichteten Personen werden in der Pflege von Grünanlagen und der Reinigung des öffentlichen Raums eingesetzt und erhalten dafür einen existenzsichernden Lohn. Geplant ist die Schaffung von zehn Einsatzplätzen bei der Stiftung ContactNetz.

Keine generelle Arbeitspflicht

Das vom Gemeinderat zu Handen des Stadtrats verabschiedete Berner Modell für Testarbeitsplätze sieht vor, dass ein Arbeitseinsatz nur dann verfügt wird, wenn sich dies im Einzelfall wegen der unklaren Situation aufdrängt. Die Angebote und Abklärungsinstrumente des Sozialamts werden durch die Testarbeitsplätze ergänzt, eine neue generelle Hürde für den Bezug von Sozialhilfe wird damit jedoch nicht eingeführt. Dadurch unterscheidet sich das Berner Pilotprojekt von Modell der Stadt Winterthur: Hier werden grundsätzlich alle Personen, welche Sozialhilfe beantragen, zuerst zu einem einmonatigen Arbeitseinsatz verpflichtet, was den Zugang zur Sozialhilfe gezielt erschweren soll.

Existenzsichernder Lohn

Weil eine bedürftige Person dank dem Arbeitseinsatz einen existenzsichernden Lohn erzielen kann, entfällt die Unterstützungspflicht des Gemeinwesens für die Dauer des Einsatzes. Nach der einmonatigen Tätigkeit an einem Testarbeitsplatz richtet sich die Unterstützung dann wieder nach den Sozialhilfenormen. Wer ohne wichtigen Grund der Arbeit fernbleibt, erhält weder Lohn noch Sozialhilfeleistungen. Die Löhne für die Testarbeitsplätze orientieren sich an den Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe. Eine über 25-jährige alleinstehende Person erhält einen Bruttolohn von 2’600 Franken im Monat, eine verheiratete Person hat Anspruch auf monatlich 3’700 Franken brutto.

Einjähriger Versuch

Die Schaffung von Testarbeitsplätzen geht auf verschiedene politische Initiativen zurück. Der Gemeinderat hat im September 2007 Abklärungen für die Schaffung von Testarbeitsplätzen in Auftrag gegeben. Auf kommunaler und kantonaler Ebene forderten verschiedene parlamentarische Vorstösse Sofortarbeitsplätze in der Sozialhilfe. Aus diesem Grund wurde das Pilotprojekt Testarbeitsplätze von den städtischen und kantonalen Behörden gemeinsam entwickelt. Ein ähnliches Projekt wird in der Stadt Biel realisiert. Die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat die Kosten für die einjährige Versuchsperiode von 676'000 Franken als lastenverteilungsberechtigt anerkannt. Der Berner Pilotversuch soll im Mai 2010 starten.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile