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9. Juli 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Integrationsgesetz: Fragezeichen bei Finanzierung

Der Gemeinderat begrüsst es, dass der Kanton gesetzliche Grundlagen schafft, welche die Integration von Ausländerinnen und Ausländern fördert. Ebenso stimmt er dem sogenannten Konzept der Erstinformation zu. Allerdings verlangt der Gemeinderat, dass Gemeinden diese Erstinformation verwaltungsintern abwickeln können. Ein grosses Fragezeichen setzt der Gemeinderat betreffend die Finanzierung der Massnahmen.

Verbindliche Grundlagen zur Integration sind nach Ansicht des Gemeinderates notwendig. Es brauche ein gemeinsames Vorgehen aller staatlichen Ebenen, um Integrationsmassnahmen erfolgreich umzusetzen. Er erachtet es zudem als positiv, dass die Bekämpfung der Diskriminierung im Gesetzesentwurf als staatliche Aufgabe festgeschrieben wird, weil Diskriminierung Menschen ausschliesst und damit Integration verhindert. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Gesetzesentwurf deshalb im Grundsatz zu. Der Entwurf sieht ein dreistufiges Konzept zur Erstinformation von Migrantinnen und Migranten vor: Geplant sind Erstgespräche bezüglich Rechte, Pflichten und Integrationsangebote für neuzuziehende Ausländerinnen und Ausländer. Ergeben diese Gespräche, dass ein erhöhter Integrationsbedarf besteht, sollen eine vertiefende Beratung und entsprechende Empfehlungen für Integrationsmassnahmen folgen. Als letzter Schritt sind - wenn notwendig - Integrationsvereinbarungen gemäss Ausländergesetz oder kommunale Verfügungen vorgesehen.

Roter Faden innerhalb der Stadtverwaltung gefordert

Der Gemeinderat befürwortet dieses dreistufige Konzept grundsätzlich. Er steht auch den Integrationsvereinbarungen positiv gegenüber. Allerdings lehnt er es ab, dass eine verwaltungsexterne Stelle die vertiefenden Abklärungen vornimmt und die Stadt Bern anschliessend deren Empfehlungen umsetzen sowie allenfalls eine Integrationsvereinbarung abschliessen muss. Der Gemeinderat empfiehlt, dass das Gesetz die besondere Ausgangslage der Stadt Bern (hoher Anteil Neuzuziehender, eigene Migrationsbehörde, eigene Fachstelle für Integration) bei der Regelung der Zuständigkeiten berücksichtigt. Um Synergien und vorhandene Strukturen optimal zu nutzen, ist es gemäss Gemeinderat sinnvoller, den ganzen Prozess der Erstinformation ab Anmeldung bei den Einwohnerdiensten bis hin zu einer allfälligen Vereinbarung innerhalb der Stadtverwaltung abzuwickeln.

Fördern und Fordern sind gleichwertig

Weiter begrüsst der Gemeinderat die Stossrichtung des Förderns und Forderns im Gesetzesentwurf. Er stellt jedoch fest, dass dem Fordern im Vergleich zum Fördern ein zu grosses Gewicht zukommt. Das Integrationsgesetz wolle die Integration kaum mit Anreizen vorantreiben und sehe stattdessen vor allem Sanktionen und Zwang gegenüber „nicht integrationswilligen“ Ausländerinnen und Ausländern vor. Zwar setzt der Gesetzesentwurf die Offenheit der Einheimischen voraus. Welche Leistungen die Einheimischen aber zu erbringen haben, umschreibt das Gesetz nirgends konkret.

Keine Kostenüberwälzung auf die Gemeinden

Bezüglich der finanziellen Folgen des Integrationsgesetzes hält der Gemeinderat in seiner Stellungnahme fest, dass gewisse Finanzierungsfragen im Gesetzesentwurf nicht geklärt werden. So wird etwa nicht geregelt, wer für die hohen Kosten aufkommt, die durch das dreistufige Konzept der Erstinformation entstehen. Der Gemeinderat lehnt es ab, diese Kosten auf die Kommunen zu überwälzen.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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