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16. Februar 2011 | Gemeinderat, Direktionen

Sicherheit in der oberen Altstadt: Kein Rütteln am Gewaltmonopol

In Zusammenhang mit dem geplanten Sicherheitskonzept für die obere Altstadt hat sich der Gemeinderat gegen das Vorhaben ausgesprochen, private Ordnungsdienste mit der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu betrauen. Er unterstreicht, dass für die öffentliche Sicherheit allein die Kantonspolizei zuständig ist, und verweist dabei auf die von den Stimmbe-rechtigten im März 2010 gutgeheissene Aufstockung der Kantonspolizei.

Der Gemeinderat hat an seiner heutigen Sitzung erstmals den Projektentwurf zum Sicherheitskonzept für die obere Altstadt erhalten und diskutiert. Er hat beschlossen, dass die Arbeiten am Projektentwurf seitens der Stadtverwaltung nicht mehr fortgesetzt werden. Er lehnt insbesondere die vorgesehene Einführung eines gemeinsam organisierten privaten Ordnungsdienstes durch die betroffenen Betriebe zur Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum ab. Private Ordnungsdienste sind nach Ansicht des Gemeinderates nicht geeignet, um gegen Gewalt und Vandalismus vorzugehen. Die öffentliche Sicherheit sei ein Service Public, der zwingend durch die Kantonspolizei zu gewährleisten sei. Die Stadtregierung unterstreicht, dass das staatliche Gewaltmonopol in jedem Fall zu respektieren ist.

Rund zwei Millionen Franken für mehr Polizeipräsenz

Die Stadtregierung weist darauf hin, dass die Stimmberechtigten im März 2010 im Rahmen eines gemeinderätlichen Gegenvorschlags der Ausweitung der Fusspatrouillen der Kantonspolizei zugestimmt haben. Demnach soll die Präsenz der uniformierten Polizei im Jahr 2012 um 10'000 Stunden und ab 2012 um 20'000 Stunden erhöht werden. Dafür werden jährlich zusätzlich rund 2,2 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Wie in der Abstimmungsbotschaft festgehalten, sind die zusätzlichen Polizeiressourcen dafür reserviert, die Polizeipräsenz an den neuralgischen Orten zu erhöhen. Dazu zählt insbesondere die obere Altstadt. Oberste Priorität hat für den Gemeinderat, den Volksentscheid ab kommendem Jahr wirksam umzusetzen.

Auflagen für Betriebe

Weiter hält der Gemeinderat fest, dass es im Ermessen und in der Kompetenz des Regierungsstatthalters liegt, die Erteilung von gastgewerblichen Bewilligungen an Auflagen zu knüpfen, die auf die Vermeidung von Littering, Lärm und Verunreinigungen abzielen. Die Stadtregierung begrüsst es, wenn das Regierungsstatthalteramt in diesem Bereich Massnahmen trifft, und unterstützt deren Erarbeitung und Umsetzung im Rahmen ihrer gewerbepolizeilichen Möglichkeiten. Sie erwartet von den Betrieben, dass diese ebenfalls ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten.

 

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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