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9. März 2011 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat rechnet mit höheren Ausgaben für die Sozialhilfe

Die Neuerungen bei der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung per 1. April 2011 haben voraussichtlich massive Folgen für die Stadtberner Sozialhilfe. Unter anderem wird die Anzahl der Ausgesteuerten markant ansteigen. Viele von ihnen werden Sozialhilfe benötigen. Damit der Sozialdienst diese Mehrbelastung bewältigen kann, schafft er zusätzliche Stellen.

Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) führt dazu, dass viele Arbeitslose weniger lang Geld aus der Arbeitslosenkasse erhalten. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf den 1. April 2011, steigt die Zahl der Ausgesteuerten deshalb markant an. Schätzungen gehen für diesen Stichtag schweizweit von ca. 20'000 Ausgesteuerten aus. In der Stadt Bern werden gemäss Auskunft von Berner Wirtschaft beco rund 350 bis 400 Personen per Ende März 2011 ausgesteuert. Der Sozialdienst rechnet deswegen kurzfristig mit etwa 100 zusätzlichen Unterstützungsfällen. Um diese grosse Zahl von Neuanmeldungen zu bewältigen und einen kundenfreundlichen Service zu gewähren, sind verschiedene Massnahmen notwendig, schreibt der Gemeinderat. So schafft er zum Beispiel eine zusätzliche 100-Prozent-Stelle für eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter sowie eine 50-Prozent-Administrationsstelle.

Jugendliche und junge Erwachsene besonders betroffen

Für Jugendliche und junge Erwachsene wiegen die Neuerungen in der Arbeitslosenversicherung besonders schwer, da bei ihnen die Bezugsdauer für Arbeitslosengelder stark gekürzt wird. Die Folgen für die Stadt Bern sind laut Gemeinderat im Moment allerdings schwierig abzuschätzen. Das Kompetenzzentrum Arbeit KA, das zum Sozialamt gehört, hat bislang im „Motivationssemester“ jährlich rund 120 Plätze für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene bereit gestellt, um sie zu betreuen und gezielt in eine Berufsausbildung zu führen. Die AVIG-Revision wird sich auf die Zuweisungspraxis in das „Motivationssemester“ auswirken. Weil die neuen Rahmenbedingungen von Bund und Kanton für die „Motivationssemester“ noch nicht vorliegen, sind die konkreten Folgen noch nicht bekannt. Daneben bietet das KA auch Programme für arbeitslose Erwachsene und Langzeitarbeitslose. Die Auswirkungen auf diese Programme sind ebenfalls unsicher.

Kostenverschiebung zu Kantonen und Gemeinden

Der Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung per 1. April 2011 verlagert erhebliche Kosten vom Bund auf Kantone und Gemeinden. Die Stadt Bern rechnet bei 100 zusätzlichen Sozialhilfefällen mit Mehrkosten von rund zwei Millionen Franken pro Jahr. Hinzu kommen Personalkosten von rund 180'000 Franken.

Grosse Unsicherheiten bestehen, was die längerfristige Entwicklung der Fallzahlen im Sozialdienst angeht. Sie hängt nicht nur von der Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung ab, sondern wird wesentlich durch die Entwicklung der Wirtschaft und die Arbeitslosenquote geprägt.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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