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9. Mai 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Restaurationsbetriebe der Reitschule Bern

Gemeinderat begrüsst Gleichbehandlung der Gastrobetriebe

Der Gemeinderat nimmt die geänderte Betriebsbewilligung, welche das Regierungsstatthalteramt den Restaurationsbetrieben der Reitschule Bern ausgestellt hat, zur Kenntnis und erwartet, dass sie eingehalten wird. Er betont, dass darüber hinaus der Vorplatz ein öffentlicher Freiraum ist, der behandelt werden muss, wie alle anderen öffentlichen Freiräume in der Stadt Bern und der Reitschule auf dem Vorplatz keine Wegweisungspflicht zukommt.

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat die Betriebsbewilligung der Restaurationsbetriebe der Reitschule abgeändert und verschiedene Massnahmen verfügt, um die Lärmemissionen zu reduzieren. Der Gemeinderat begrüsst dieses Vorgehen. Die Stadt hat über das Polizeiinspektorat in den letzten Jahren mehrfach auf Verstösse gegen die Betriebsbewilligung der Restaurationsbetreibe der Reitschule hingewiesen und von der zuständigen Behörde Massnahmen gefordert. Dabei verfolgte die Stadt stets das Ziel, alle Gastrobetriebe der Stadt Bern gleich zu behandeln und den Betrieb der Reitschule als anerkannten Kultur- und Gastrobetrieb mit grosser regionaler Ausstrahlung und starkem Rückhalt in der Bevölkerung langfristig zu sichern. Der Gemeinderat begrüsst es deshalb, dass auch die «Cafete» neu in die Betriebsbewilligung integriert worden ist.

Der Gemeinderat erwartet, dass die Gastrobetriebe der Reitschule die neue Bewilligung einhalten. Der Vollzug der Massnahmen wird im Rahmen der üblichen gastgewerblichen Kontrollen durch das Polizeiinspektorat erfolgen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass ab 00.30 Uhr kein Verkauf von Getränken an der Vorplatzbar oder über die Gasse mehr erfolgt. Er erachtet es allerdings nicht als Aufgabe der Reitschule, Personen wegzuweisen, welche selber mitgebrachte Getränke auf dem Vorplatz konsumieren. Der Vorplatz ist ein offenes Areal, auf welchem kein Konsumzwang besteht. Er unterscheidet sich diesbezüglich nicht von anderen Plätzen der Stadt Bern, auf welchen sich Jugendliche aufhalten. Wer sich ans Gesetz hält, darf sich jederzeit im öffentlichen Raum aufhalten.

Der Gemeinderat hofft, dass mit der neuen Betriebsbewilligung die Grundlage für den problemfreien Betrieb der Restaurationsbetriebe gelegt ist. Er ist sich jedoch bewusst, dass damit die Lärmproblematik auf dem Vorplatz nicht vollständig gelöst ist. Der Vorplatz ist ein wichtiger öffentlicher Treffpunkt in der Stadt Bern und soll dies auch bleiben – im Interesse der ganzen Stadt.

Der Gemeinderat rechnet zudem damit, bis im Sommer den Leistungsvertrag mit der Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule Bern (IKuR) unterzeichnen zu können, um auch dem kulturelle Angebot wieder das nötige Fundament zu verschaffen.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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