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17. August 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Teilrevision des Personalreglements beantragt

Flexibilisierung Altersrücktritt und neue Personalbeurteilung

Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrats eine Teilrevision des Personalreglements verabschiedet. Diese sieht vor, das Rücktrittsalter der städtischen Mitarbeitenden an die flexibilisierte Altersleistungsregelung der städtischen Personalvorsorgekasse anzupassen. Die Altersgrenze bleibt bei 63, die Bedingungen für eine Weiterarbeit werden hingegen gelockert. Neu weist das Personalbeurteilungssystem vier statt wie bisher drei Beurteilungsstufen auf. Als Folge davon werden die Bestimmungen über die Lohnentwicklung aufgrund der Gesamtbeurteilung geändert.

Im März 2012 hat der Stadtrat mit der Verabschiedung des neuen Personalvorsorgereglements die Altersleistungen für Mitarbeitende der Stadtverwaltung flexibilisiert. Damit diese Flexibilisierung nicht durch starre Altersrücktrittsregeln verhindert wird, beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat nun eine Teilrevision des Personalreglements. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird das im Personalreglement festgeschriebene Rücktrittsalter besser auf die Altersleistungsregelung des neuen Personalvorsorgereglements abgestimmt. Damit entspricht der Gemeinderat auch einer überwiesenen dringlichen Motion des Stadtrats, die Widersprüche zwischen Personalreglement und Personalvorsorgereglement beseitigen will.

Altersgrenze 63 unverändert
Entsprechend dem Leistungsziel der Vorsorgeregelung im Alter 63 bleibt die Altersgrenze unverändert beim vollendeten 63. Altersjahr. Die Bedingungen für eine Weiterarbeit nach 63 Jahren werden allerdings gelockert: Neu ist die Weiterarbeit auf Gesuch hin bis zum 65. Altersjahr möglich – allenfalls sogar darüber hinaus. Vorausgesetzt werden das dienstliche Bedürfnis sowie die berufliche und gesundheitliche Tauglichkeit.

Neuregelung von Personalbeurteilung und Lohnanstieg
Der Gemeinderat hat im Dezember 2010 ein neues Personalentwicklungskonzept verabschiedet, weshalb verschiedene Personalinstrumente angepasst werden müssen. Als zentrales Instrument für die Personalführung wurde die Personalbeurteilung weiterentwickelt. Die Gesamtbeurteilung umfasst neu vier Beurteilungsstufen anstatt drei. Die im Personalreglement festgelegte Lohnentwicklung ist zwar nicht mechanistisch mit der Personalbeurteilung verknüpft, gründet aber dennoch auf den einzelnen Beurteilungsstufen. Da die Beurteilungsstufen ändern, müssen auch die entsprechenden Bestimmungen im Personalreglement geändert werden.

Zustimmung zu den wesentlichen Neuerungen in der Vernehmlassung
Nach einer verwaltungsinternen Vernehmlassung hat der Gemeinderat die Teilrevision des Personalreglements in ein externes Vernehmlassungsverfahren bei den politischen Parteien und bei den Personalverbänden gegeben. In den Stellungnahmen wurde die Möglichkeit, über das 63. Altersjahr weiter arbeiten zu können, einhellig begrüsst. Gleiches gilt für den Wechsel von drei auf vier Beurteilungsstufen bei der Personalbeurteilung. Entsprechend mussten nur wenige Anpassungen an der Vorlage vorgenommen werden. Die vorgesehene Teilrevision hat keine Mehrkosten für die Stadt zur Folge.

Inkraftsetzung per 1. Januar 2013 vorgesehen
Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat sind die Behandlungen in der vorberatenden Kommission und im Stadtrat so terminiert, dass die Vorlage am 1. Januar 2013 gleichzeitig mit dem neuen Personalvorsorgereglement in Kraft treten kann.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Übersicht Personalreglement (PDF, 145.8 KB) 07.12.2017 145.8 KB
Vortrag Personalreglement (PDF, 119.5 KB) 07.12.2017 119.5 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

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