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22. Oktober 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Rückführung der Stadtbauten Bern per 1. Januar 2014

Kreditaufstockung für Umsetzung beantragt

Das Projekt zur Rückführung der Stadtbauten Bern (StaBe) in die Stadtverwaltung kommt planmässig voran. Inzwischen wurden die Modalitäten der Rückführung und die Kosten konkretisiert. Für die eigentliche Umsetzung beantragt der Gemeinderat die Aufstockung des bisherigen Kredits von 485 000 Franken um 1,78 Millionen Franken auf 2,265 Millionen Franken. Da-von bilden notwendige Anpassungen der Informatik mit 1,233 Millionen Franken den grössten Kostenblock.

Im Projekt zur Rückführung der StaBe in die Stadtverwaltung konnte eine weitere Projektphase (Detailkonzeptphase) gemäss Terminplan abgeschlossen werden. In sechs Teilprojekten (Organisation, Personal, Finanzen, Raumkostenverrechnung, Informatik und Recht) wurde geprüft, wie die operative Rückführung konkret erfolgen soll und welche Kosten dabei anfallen werden. Für die nächste Phase der Umsetzung beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat die Aufstockung des durch den Stadtrat gesprochenen Kredits von 485 000 Franken um 1,78 Millionen Franken auf 2,265 Millionen Franken. Davon wird der grösste Teil von 1,233 Millionen Franken für Informatikanpassungen (Schnittstellen, Datenmigrationen und Lizenzen) benötigt. Weitere Kreditbestandteile bilden unter anderem Anpassungen im Erscheinungsbild der StaBe oder die externe Gesamtprojektleitung und Projektunterstützung. Die Rücktransaktion der Immobilien der StaBe in die Stadtverwaltung soll auf Basis eines durch den Stadtrat noch zu erlassenden Reglements erfolgen, wodurch nur Grundbuchgebühren von maximal 20 000 Franken und keine Notariatsgebühren anfallen werden. 

Rückführung des Personals und der Vermögenswerte per 1. Januar 2014
Gemäss Beschluss der Stimmberechtigten vom 15. Mai 2011 bestimmt der Stadtrat den Zeitpunkt der Rückführung des Personals der StaBe in die Stadtverwaltung und jenen der Liquidation der StaBe mit Rückführung sämtlicher Vermögenswerte. Da die Stadt Bern als Pilotgemeinde ab 1. Januar 2014 das neue kantonale Rechnungslegungsmodell mit tieferen Abschreibungssätzen einführen wird und die Projektarbeiten gemäss Terminfahrplan fortgeschritten sind, beantragt der Gemeinderat die operative Rückführung von Personal und Vermögenswerten per 1. Januar 2014.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Vortrag ZIMBE (PDF, 713.8 KB) 07.12.2017 713.8 KB

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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