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12. Dezember 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Anpassung städtischer Reglemente im Friedhofsbereich

Stadt Bern bietet neue Bestattungsmöglichkeit an

Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrates seine Anträge zu Teilrevisionen des Friedhofreglements, des Gebührenreglements sowie der Entgelteverordnung verabschiedet. Hauptanliegen ist dabei die Schaffung einer neuen Grabart – dem sogenannten „Urnenthemengrab“. Der Stadtrat wird die gemeinderätliche Vorlage voraussichtlich im Februar 2013 beraten.

Der Gemeinderat hat die Einführung einer neuen Grabart – den sogenannten „Urnenthemengräber“ – beschlossen. Die Stadt Bern reagiert mit diesem neuen Angebot auf die zunehmende Nachfrage nach einer Grabart, welche Elemente eines Einzelgrabs mit solchen des Gemeinschaftsgrabs verbindet. Bei den Urnenthemengräbern handelt es sich um Beisetzungsplätze innerhalb eines Grabfelds, welches nach einem Thema gestaltet und entsprechend bepflanzt wird. Denkbar sind beispielsweise Grabfelder zu den Themen „Rosen“ und „Bäume“. Die Bepflanzung, der Unterhalt und die Pflege der Grabfelder werden durch die Stadtgärtnerei gewährleistet. Zudem ist eine einheitlich gestaltete Namensnennung möglich. Die neue Grabart soll auf allen drei Friedhöfen der Stadt Bern angeboten werden. Damit sie eingeführt werden kann, sind Anpassungen des Friedhofreglements und des Gebührenreglements notwendig. 

Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat für eine Abschaffung der Gebühr für die Bestattung in einem anderen als den für das Quartier vorgesehenen Friedhof ausgesprochen. Die vom Gemeinderat beschlossenen Reglementsänderungen bedingen die Zustimmung des Stadtrats und unterliegen dem fakultativen Referendum.

Anpassung der Entgelte für nicht hoheitliche Leistungen im Friedhofsbereich
Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, die Entgelte für freiwillig in Anspruch genommene Dienstleistungen der Stadtgärtnerei im Friedhofsbereich zu erhöhen. Es handelt sich dabei u.a. um Angebote wie die Benützung der Kapelle, den Verkauf von Pflanzen und Kränzen sowie um Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abdankung. Die Entgelte im Friedhofsbereich wurden seit 2002 nicht mehr angepasst und entsprechen nicht mehr den heutigen Marktpreisen.

Gemeinderat rechnet mit Mehreinnahmen
Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Grabangebots rechnet der Gemeinderat mit Mehreinnahmen von rund 100‘000 Franken pro Jahr und in Folge der Erhöhung der Entgelte für freiwillige bezogene Dienstleistungen im Friedhofsbereich mit 30‘000 Franken pro Jahr. 

Kosten für die neue Bestattungsform
Die Kosten für eine Bestattung in einem „Urnenthemengrab“ werden sich – inklusive Namensnennung – auf rund 2‘000 Franken belaufen (ohne Kremation); weitere Kosten fallen im Laufe der nicht verlängerbaren Ruhedauer von 20 Jahren nicht mehr an. Eine Beisetzung im Gemeinschaftsgrab kommt demgegenüber einmalig auf rund 270 Franken zu stehen, während die Beisetzung in einem Urnenreihengrab auf 20 Jahre gerechnet gegen 10‘000 Franken kostet (inkl. Bepflanzung, Grabstein und Pflege).

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Synopse Friedhofreglement Teilrevision (PDF, 26.9 KB) 07.12.2017 26.9 KB
Vortrag Friedhofreglement Teilrevision (PDF, 132.3 KB) 07.12.2017 132.3 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

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