Anpassung städtischer Reglemente im Friedhofsbereich
Stadt Bern bietet neue Bestattungsmöglichkeit an
Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrates seine Anträge zu Teilrevisionen des Friedhofreglements, des Gebührenreglements sowie der Entgelteverordnung verabschiedet. Hauptanliegen ist dabei die Schaffung einer neuen Grabart – dem sogenannten „Urnenthemengrab“. Der Stadtrat wird die gemeinderätliche Vorlage voraussichtlich im Februar 2013 beraten.
Der Gemeinderat
hat die Einführung einer neuen Grabart – den sogenannten „Urnenthemengräber“ –
beschlossen. Die Stadt Bern reagiert mit diesem neuen Angebot auf die
zunehmende Nachfrage nach einer Grabart, welche Elemente eines Einzelgrabs mit
solchen des Gemeinschaftsgrabs verbindet. Bei den Urnenthemengräbern handelt es
sich um Beisetzungsplätze innerhalb eines Grabfelds, welches nach einem Thema
gestaltet und entsprechend bepflanzt wird. Denkbar sind beispielsweise Grabfelder
zu den Themen „Rosen“ und „Bäume“. Die Bepflanzung, der Unterhalt und die
Pflege der Grabfelder werden durch die Stadtgärtnerei gewährleistet. Zudem ist
eine einheitlich gestaltete Namensnennung möglich. Die neue Grabart soll auf
allen drei Friedhöfen der Stadt Bern angeboten werden. Damit sie eingeführt
werden kann, sind Anpassungen des Friedhofreglements und des Gebührenreglements
notwendig.
Darüber hinaus hat
sich der Gemeinderat für eine Abschaffung der Gebühr für die Bestattung in
einem anderen als den für das Quartier vorgesehenen Friedhof ausgesprochen. Die
vom Gemeinderat beschlossenen Reglementsänderungen bedingen die Zustimmung des
Stadtrats und unterliegen dem fakultativen Referendum.
Anpassung der Entgelte für nicht hoheitliche Leistungen im
Friedhofsbereich
Der Gemeinderat
hat zudem beschlossen, die Entgelte für freiwillig in Anspruch genommene
Dienstleistungen der Stadtgärtnerei im Friedhofsbereich zu erhöhen. Es handelt
sich dabei u.a. um Angebote wie die Benützung der Kapelle, den Verkauf von
Pflanzen und Kränzen sowie um Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abdankung.
Die Entgelte im Friedhofsbereich wurden seit 2002 nicht mehr angepasst und
entsprechen nicht mehr den heutigen Marktpreisen.
Gemeinderat rechnet mit Mehreinnahmen
Im Zusammenhang
mit der Schaffung des neuen Grabangebots rechnet der Gemeinderat mit
Mehreinnahmen von rund 100‘000 Franken pro Jahr und in Folge der Erhöhung der Entgelte
für freiwillige bezogene Dienstleistungen im Friedhofsbereich mit 30‘000
Franken pro Jahr.
Kosten für die neue Bestattungsform
Die
Kosten für eine Bestattung in einem „Urnenthemengrab“ werden sich – inklusive
Namensnennung – auf rund 2‘000 Franken belaufen (ohne Kremation); weitere
Kosten fallen im Laufe der nicht verlängerbaren Ruhedauer von 20 Jahren nicht
mehr an. Eine Beisetzung im Gemeinschaftsgrab kommt demgegenüber einmalig auf
rund 270 Franken zu stehen, während die Beisetzung in einem Urnenreihengrab auf
20 Jahre gerechnet gegen 10‘000 Franken kostet (inkl. Bepflanzung, Grabstein
und Pflege).
Downloads
Titel | Bearbeitet | Grösse |
---|---|---|
Synopse Friedhofreglement Teilrevision (PDF, 26.9 KB) | 07.12.2017 | 26.9 KB |
Vortrag Friedhofreglement Teilrevision (PDF, 132.3 KB) | 07.12.2017 | 132.3 KB |