Beschaffungswesen
Gemeinderat gegen höhere Schwellenwerte bei Beschaffungen
Der Gemeinderat ist dagegen, dass die Schwellenwerte bei Beschaffungen angehoben werden. Dies schreibt er in einer Vernehmlassung zum kantonalen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Zudem hat er beschlossen, die Berufsbildung sowie die Förderung der Arbeitsintegration von Langzeitarbeitslosen und Behinderten künftig bei der Firmenwahl im Rahmen von städtischen Einladungsverfahren nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Gemäss
Revisionsentwurf für das kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
sollen die Schwellenwerte zur Bestimmung der Verfahrensart bei Beschaffungen
der öffentlichen Hand (Freihändiges Verfahren, Einladungsverfahren, Offenes Verfahren)
angehoben werden. Der Gemeinderat spricht sich in seiner Stellungnahme an die Bau-,
Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern gegen die vorgesehenen
Änderungen aus. Die Verfahrensart bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat einen
wesentlichen Einfluss auf die Kosten: Je stärker bei Beschaffungen der Wettbewerb
spielt, desto tiefer fällt der Beschaffungspreis aus. Bei höheren
Schwellenwerten werden häufiger Beschaffungsverfahren mit geringerer Konkurrenz
durchgeführt werden, womit die Beschaffungskosten für den Kanton und die
bernischen Gemeinden steigen werden. Unerwünscht ist zudem, dass mit der
geplanten Anhebung der Schwellenwerte die Märkte wieder vermehrt abgeschottet
würden.
In seiner
Stellungnahme regt der Gemeinderat weiter an, in der nach dem Gesetz ebenfalls
zu revidierenden Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen Leistungen
zu Gunsten der Berufsbildung sowie zur Förderung der Arbeitsintegration von
Langzeitarbeitslosen und Behinderten als mögliche Zuschlagskriterien
aufzuführen. Gleichzeitig hat er beschlossen, diese Kriterien bei der
Firmenauswahl im Rahmen von städtischen Einladungsverfahren nach Möglichkeit neu
zu berücksichtigen.
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Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Vernehmlassungsantwort Revision kantonales Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (PDF, 133.8 KB) | 07.12.2017 | 133.8 KB |