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3. Juli 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Plakatierung

43 zusätzliche Aushangstellen für Klein- und Kulturplakate

Seit Sommer 2008 stehen in der Stadt Bern 50 Aushangstellen für Kultur- und Kleinplakate zur Verfügung. Bis Mitte Juli wird nun dieses Angebot annähernd verdoppelt: Eine erste Tranche der vom Gemeinderat beschlossenen Zusatzstandorte für Kultur- und Kleinplakate wird dieser Tage realisiert. Bis Ende Jahr ist eine Erweiterung auf insgesamt rund 120 Aushangstellen geplant.

Da das heutige Angebot an legalen Kleinplakatstellen nicht ausreicht, um die grosse Nachfrage nach öffentlichen Aushangstellen zu decken, hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossen, rund 70 weitere Standorte bereit zu stellen. Dieser Tage wird nun das aktuelle Angebot von derzeit 50 Standorten um zusätzliche 43 Aushangstellen erweitert, so dass ab Mitte Juli in der Stadt Bern neu 93 Standorte für den Anschlag von Kleinplakaten zur Verfügung stehen werden. Als neue Aushangstellen dienen entsprechend markierte Verteilkabinen von Lichtsignalanlagen des städtischen Tiefbauamts.

Wie die bereits existierenden Standorte müssen auch die neuen Plakatstellen gemäss den städtischen Vorgaben von den Kleinplakatierenden selber bewirtschaftet werden. Die Aushangstellen stehen sowohl für den nichtkommerziellen Aushang von Veranstaltungshinweisen als auch für Gelegenheitsinserate von Privaten bewilligungsfrei zur Verfügung.

Neue Kennzeichnung der Aushangstellen
Im Rahmen der Standorterweiterung werden die neuen, wie auch die bereits bestehenden Plakatstellen mit dem Schriftzug „Kultur Stadt Bern“ versehen. Dies ist für die Kleinplakatierenden das Erkennungsmerkmal der offiziellen Standorte. Stellen ohne Schriftzug sind nach wie vor illegal und dürfen nicht beklebt werden.

Die weiter geplanten Aushangstellen sollen bis Ende Jahr realisiert werden, so dass voraussichtlich im Dezember 2013 die angestrebte Zahl von 120 Kleinplakatstellen erreicht wird. Neben weiteren Standorten an Lichtsignalanlagekästen gehört zu dieser zweiten Tranche auch der geplante Bau von zwölf freistehenden Kleinkultursäulen. Für das Errichten dieser Säulen ist ein ordentliches Baubewilligungsverfahren notwendig.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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