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26. November 2025 | Gemeinderat, Direktionen

37 Lichtsignalanlagen hindernisfrei gestaltet

Die Stadt Bern hat 37 Lichtsignalanlagen so umgerüstet, dass sie den Anforderungen an die Hindernisfreiheit entsprechen. Damit wird das Queren von Strassen für seh- und gehbehinderte Menschen deutlich sicherer.

Die Stadt Bern hat die erste Etappe des Projekts «Hindernisfreie Lichtsignalanlagen» abgeschlossen: Zwischen Mai 2024 und Oktober 2025 wurden auf Stadtgebiet 37 bestehende Lichtsignalanlagen (LSA) hindernisfrei umgerüstet. Damit ist ein bedeutender Teil des städtischen LSA-Netzes nun auf die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Gehbehinderung ausgerichtet.

In der Stadt Bern gibt es rund 120 von Lichtsignalanlagen gesteuerte Verkehrsknoten, davon etwa 80 in städtischem Eigentum. Die Stadt hat ihre Anlagen analysiert und in einer ersten Etappe gezielt jene hindernisfrei umgerüstet, die stark frequentiert sind und nicht im Rahmen von geplanten Gesamtsanierungsprojekten ohnehin angepasst werden.

Mehr Sicherheit durch taktil-visuelle und akustische Elemente

Damit sehbehinderte Personen einen Ampelmast überhaupt auffinden können, wurden taktil-visuelle Markierungen am Boden angebracht. An der Ampel vermittelt eine vibrierende Platte am Drücker die Grünzeit, und ein ertastbarer Pfeil zeigt die Gehrichtung an. An komplexen Querungen – etwa bei Tramlinien, langen Distanzen oder ungeraden Querungsverläufen – erleichtert ein akustisches Signal die Orientierung. Um diese technische Aufrüstung der Lichtsignalanlagen zu ermöglichen, mussten an mehreren Verkehrsknoten die Werkleitungen erneuert sowie zusätzliche Kabel eingebaut werden. Zudem wurden Randsteine abgesenkt, um das Queren mit Rollstühlen und Rollatoren zu erleichtern.

Insgesamt sind nun 58 der 80 städtischen Lichtsignalanlagen vollständig hindernisfrei ausgestattet. Die Vibrationsplatte mit Richtungspfeil ist bereits bei sämtlichen Anlagen vorhanden.

Projekt noch nicht abgeschlossen – weitere Umrüstungen geplant

Grundlage für das Projekt ist das vom Gemeinderat 2016 verabschiedete Konzept «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum (UHR)», das sich an den Vorgaben des Eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) orientiert. Die Stadt Bern verpflichtet sich darin, den öffentlichen Raum über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus hindernisfrei zu gestalten. 2020 verabschiedete der Stadtrat hierfür drei Kreditvorlagen, darunter 5,4 Millionen Franken für die Aufrüstung städtischer Lichtsignalanlagen. Bisher wurden 2,3 Millionen Franken für die Umrüstung der 37 LSA eingesetzt. Jetzt prüft Tiefbau Stadt Bern, welche weiteren Anlagen mit den verbleibenden Mitteln aufgerüstet werden sollen.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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