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21. Dezember 2018 | Gemeinderat, Direktionen

60 Millionen Rahmenkredit für Immobilienkäufe

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat zuhanden der Stimmberechtigten einen Rahmenkredit von 60 Millionen Franken für den Kauf von Wohnliegenschaften, der vier Jahre lang gültig sein soll. Ziel ist es, das städtische Immobilienportfolio zu erweitern und damit vor allem mehr günstigen Wohnraum bereitzustellen. Mit dem Rahmenkredit wird die Flexibilität der Stadtbehörden beim Kauf von geeigneten Immobilien erhöht.

Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrats und der Stimmberechtigten einen Rahmenkredit über 60 Millionen Franken zum Kauf von Liegenschaften beschlossen, der während vier Jahren ab Rechtskraft des Abstimmungsergebnisses gültig sein soll. Mit dem Rahmenkrediterhält der Gemeinderat die Kompetenz, auch Immobilienkäufe über fünf Millionen Franken zu tätigen, die sonst durch den Stadtrat oder ab zehn Millionen Franken durch die Stimmberechtigten zu beschliessen wären. Damit erhöhen sich die Reaktionsfähigkeit und letztlich die Erwerbschancen der Stadt bei Immobilienkäufen, die sonst einen Vorlauf von bis zu einem Jahr (Entscheid Gemeinderat bis Durchführung Volksabstimmung) hätten. 

Städtisches Immobilienportfolio gezielt vergrössern

Im Rahmen der Wohnoffensive will die Stadt vermehrt selber bauen und ihr Immobilienportfolio durch geeignete Zukäufe vergrössern. Hierfür ist in den Legislaturrichtlinien 2017 – 2020 und in der städtischen Wohnstrategie der beantragte und durch den Stadtrat mittels Motion geforderte Rahmenkredit für Immobilienkäufe vorgesehen. Ziel der Portfolioerweiterung ist in erster Linie die marktergänzende Bereitstellung von günstigem Wohnraum.

Finanzielle Tragbarkeit gegeben

Der mit dem Rahmenkredit mögliche Zukauf von Immobilien im Wert von maximal 60 Millionen Franken ist für den Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik finanziell tragbar. Die Schulden in Prozent des Portfoliomarkwerts würden von 27 Prozent Ende 2017 auf rund 30 Prozent steigen. Auch mit einem Rahmenkredit wird jedes mögliche Kaufobjekt im Zuge des Bieter- oder Kaufprozesses vertieft geprüft. Ausgeschlossen bleibt der Kauf von Immobilien, wenn überteuerte bzw. spekulative Preise bezahlt werden müssten. Falls der Rahmenkredit nach vier Jahren nicht ausgeschöpft ist, soll der Stadtrat die Kompetenz erhalten, ihn einmalig um weitere vier Jahre zu verlängern. Immobilienkäufe ausserhalb des Rahmenkredits bleiben unter Einhaltung der ordentlichen Kompetenzordnung zulässig.

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 152.1 KB)

Gemeinderat Stadt Bern

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