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17. Dezember 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Altersrücktritt: Vernehmlassung für Revision des Personalreglements

Der Gemeinderat gibt eine Teilrevision des Personalreglements der Stadt in eine externe Vernehmlassung. Ziel der Teilrevision ist die Flexibilisierung des Rücktrittalters für städtische Mitarbeitende. Der Gemeinderat schlägt hierzu zwei Varianten vor: die Heraufsetzung der Altersgrenze auf neu 65 Jahre oder die Beibehaltung der Altersgrenze von 63 Jahren mit erleichterter Möglichkeit zur Weiterarbeit. Beide Varianten haben als gemeinsame Basis die Weiterführung der vollen Rente ab 63 Jahren.

Im Zusammenhang mit der Teilrevision des Personalvorsorgereglements haben verschiedene politische Parteien ein Rücktrittsalter von 65 Jahren für die städtischen Mitarbeitenden gefordert. Der Gemeinderat hat dieses Anliegen aufgenommen und gibt nun eine Teilrevision des städtischen Personalreglements mit zwei Varianten in eine externe Vernehmlassung bei politischen Parteien und Sozialpartnern.

Mögliche Varianten

Für die angestrebte Flexibilisierung des Altersrücktritts schlägt der Gemeinderat vor:

- Die Altersgrenze wird auf neu 65 Jahre heraufgesetzt. Über diese Altersgrenze hinaus kann auf Gesuch eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses für jeweils ein Jahr bewilligt werden, wenn die Leistung und die Gesundheit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters dies zulassen und die Weiterarbeit einem dienstlichen Bedürfnis entspricht.

- Die Altersgrenze bleibt unverändert bei 63 Jahren mit erleichterter Möglichkeit zur Weiterarbeit über die Altersgrenze hinaus. Die Weiterarbeit bis 65 – und ausnahmsweise darüber hinaus – wird auf Gesuch der betroffenen Mitarbeitenden und ihrer Vorgesetzten bewilligt, wenn die Mitarbeitenden den beruflichen und gesundheitlichen Anforderungen genügen.

Der Gemeinderat wird dem Stadtrat gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung eine Revisionsvorlage mit einer Variante vorlegen.

Versicherungsplan unverändert

Der Versicherungsplan der städtischen Personalvorsorgekasse ist von der Reglementsrevision nicht betroffen. Unverändert wird nach 40 Versicherungsjahren im Alter 63 die Zielaltersrente von 61,2 Prozent des versicherten Lohns erreicht. Wer sich früher pensionieren lassen will, muss eine Rentenkürzung hinnehmen. Wer über das 63. Altersjahr hinaus arbeitet, erhöht dadurch seine Altersrente.

Informationsdienst Stadt Bern

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