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23. August 2024 | Gemeinderat, Direktionen

Anpassung Vorsorgeregelung für ehemalige Gemeinderatsmitglieder

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Reglement über die Nichtwiederwahl und Altersvorsorge der Mitglieder des Gemeinderats zu revidieren. Heute können ehemalige Gemeinderatsmitglieder unter gewissen Voraussetzungen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters bei der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) versichert bleiben. Unabhängig von ihrem Alter müssen sie dabei nur einen Beitrag von sechs Prozent des versicherten Lohns übernehmen, was zu hohen Kosten für die Stadt Bern führt. Die neue Regelung sieht vor, dass ehemalige Gemeinderatsmitglieder grundsätzlich nur noch drei Jahre bei der PVK versichert bleiben können. Die Stadt soll während dieser Zeit zudem nur noch die gesetzlich vorgesehenen Arbeitgebendenbeiträge übernehmen. Eine Ausnahme gilt bei Gemeinderatsmitgliedern, welche beim Austritt aus dem Gemeinderat das 60. Altersjahr vollendet haben. Die übrigen Bestimmungen des Altersvorsorgereglements haben sich gemäss Einschätzung des Gemeinderats bewährt und sollen nicht angepasst werden. Die neue Regelung soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Gemeinderat der Stadt Bern

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