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15. Dezember 2016 | Gemeinderat, Direktionen

ARA Region Bern soll ausgebaut werden

Die Abwasserreinigungsanlage der Stadt und Region Bern stösst an ihre Kapazitätsgrenzen. Damit sie die Belastungszunahme der nächsten Jahrzehnte bewältigen kann, muss sie ausgebaut werden. Voraussetzung dafür ist eine Umzonung mit neuer Überbauungsordnung. Der Gemeinderat hat die entsprechende Abstimmungsvorlage Überbauungsordnung Uferschutzplanung Abschnitt Neubrück zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die Stimm-berechtigten befinden voraussichtlich im Mai 2017 über die Vorlage.

Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) am Standort Neubrück ist die mit Abstand grösste im Kanton Bern. Sie befindet sich direkt an der Aare auf städtischem Boden und klärt die Abwässer von 12 Gemeinden aus der Region. Das Bevölkerungswachstum sowie gesetzliche Vorgaben führen dazu, dass die Anlage weiter ausgebaut werden muss. Heute gelangen die Abwässer von rund 220‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern in die ARA der Stadt und Region Bern. Dazu kommt das Abwasser der Pendlerinnen und Pendler sowie der Industrie- und Gewerbebetriebe. Insgesamt ergibt sich heute eine Belastung von 350‘000 sogenannten Einwohnerwerten. Obwohl die ARA kontinuierlich ausgebaut wurde, hat sie bei der biologischen Reinigungsstufe ihre Kapazitätsgrenze erreicht.

Schrittweiser Ausbau nötig

Wie Prognosen zeigen, wird die Belastung der ARA in Zukunft weiter zunehmen. Um die Abwasserreinigung der Stadt und Region Bern weiterhin zu gewährleisten, ist deshalb ein schrittweiser Ausbau der Betriebsanlage notwendig. Die ara region bern ag als Betreiberin der Anlage prüfte zusammen mit städtischen Amtsstellen verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten. Dabei zeigte sich, dass die Neu- und Erweiterungsbauten am bestehenden Standort realisiert werden können. Dazu muss das heutige Gelände dichter bebaut werden. Zusätzlich soll die Anlage auf einem angrenzenden, bisher unbebauten Areal erweitert werden.

Umzonung des Betriebsareals

Damit das Areal der ARA wie geplant dichter bebaut und erweitert werden kann, ist eine Umzonung nötig. Das Betriebsareal der ARA ist heute als Zone für öffentliche Nutzungen Freifläche FC ausgewiesen. Sowohl das bestehende Betriebsareal als auch das angrenzende Reserveareal sollen neu der Zone FD zugewiesen werden. Diese lässt den nötigen Spielraum für die Verdichtung und Erweiterung zu.

Denkmal- und Uferschutz gewährleistet

Die historisch wertvollen Gebäude an der Neubrück bleiben denkmalgeschützt. Entlang der Aare wird die Uferschutzzone erweitert und der Uferweg soll vervollständigt werden. Die Aussenräume sollen naturnah gestaltet werden, wobei bestehende Hecken und Gehölze möglichst erhalten bleiben.

Abstimmung zu Überbauungsordnung

Die Überbauungsordnung mit Uferschutzplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die künftige innere Verdichtung und Erweiterung der ARA. Der Gemeinderat hat die entsprechende Abstimmungsvorlage zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Weil es sich um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung handelt, entscheiden die Stimmberechtigten über die Vorlage. Die Abstimmung findet voraussichtlich im Mai 2017 statt.

Informationsdienst Stadt Bern

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