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26. Mai 2025 | Gemeinderat, Direktionen

Areal Bümpliz Höhe: Mitwirkung zu Planungsinstrumenten

Im Gebiet Bümpliz Höhe soll auf städtischem Boden eine Wohnüberbauung mit preisgünstigem Wohnraum und Funktionen eines Nachbarschaftszentrums entstehen. Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung notwendig. Der Gemeinderat hat die entsprechende Planungsvorlage zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 27. Mai bis zum 27. Juni 2025.

Der Gemeinderat beabsichtigt, das sich im Eigentum des städtischen Fonds für Boden- und Wohnpolitik befindende Areal Bümpliz Höhe an der Bernstrasse 38a–44 und der Gotenstrasse 23 weiterzuentwickeln und qualitätvoll zu verdichten. Dieses liegt an einer wichtigen Scharnierstelle zwischen den beiden Schulanlagen Höhe und Schwabgut, grenzt an die Grossüberbauung Schwabgut und ist optimal durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Allerdings wirkt das Areal heute stadträumlich trennend und ist zugleich stark unternutzt.

Nachbarschaftszentrum mit bezahlbarem Wohnraum

Auf dem Areal soll eine Überbauung mit ca. 40–60 preisgünstigen Wohnungen entstehen. Im Erdgeschoss werden Dienstleistungs- und Gewerbeflächen mit einem Anteil gemeinschaftlicher, quartiernaher und/oder publikumsorientierter Nutzungen angestrebt. Damit soll das Areal zu einem Bezugs- und Begegnungsort für die umliegenden Nachbarschaften werden. Der künftige Aussenraum soll öffentlich zugänglich und damit durchlässig sein. Bei der Bebauung des Areals soll das stadtklimatische Prinzip der Schwammstadt angewendet werden. Dank dieser Eckwerte soll das Vorhaben einen Beitrag zur qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen leisten.

Erforderliche nächste Schritte

Voraussetzung für die geplante Entwicklung ist eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung. Der Gemeinderat hat dafür die entsprechende Planungsvorlage mit einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) sowie Anpassungen von Bebauungs- und Baulinienplänen zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Das Vorhaben steht in der Zuständigkeit der Stimmberechtigten. Die entsprechende Volksabstimmung wird nach heutiger Planung frühestens Anfang 2027 stattfinden. Der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik beabsichtigt, das Areal einer geeigneten gemeinnützigen Bauträgerschaft im Baurecht abzugeben.

Öffentliche Mitwirkung ab 27. Mai 2025

Die öffentliche Mitwirkung zur Planungsvorlage «Bümpliz Höhe» dauert vom 27. Mai bis zum 27. Juni 2025. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist bei der «BauStelle», Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag, 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

Kontakt: Stadtplanungsamt, 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

Gemeinderat der Stadt Bern

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