Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

26. März 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Bei neuem Signal dürfen Velos bei Rot rechts abbiegen

An ausgewählten Kreuzungen in der Stadt Bern werden ab nächster Woche neue Signalisationen angebracht. Hier wird es für Velofahrende erlaubt sein, bei Rot rechts abzubiegen. Fussgängerinnen und Fussgänger haben aber weiterhin Vortritt.

In der Stadt Bern dürfen – bei entsprechender Signalisation – Velofahrende neu bei Rot rechts abbiegen. Ab kommender Woche werden die ersten Kreuzungen entsprechend neu beschildert. Beispielsweise werden folgende Kreuzungen mit einer solchen Zusatztafel ausgestattet: Kreuzung Bollwerk/Neubrückstrasse/Speichergasse, Kreuzung Länggass-/Mittelstrasse oder auch die Kreuzung Bethlehem-/Bümpliz-/Waldmannstrasse. Bis im Sommer soll an rund 80 Standorten, verteilt auf das ganze Stadtgebiet, das freie Rechtsabbiegen für Velofahrende erlaubt werden.

Die Optimierung der Kreuzungen für den Veloverkehr geschieht in enger Zusammenarbeit mit Bund (Astra) und Kanton. Es werden auch geeignete Lichtsignalanlagen im Eigentum von Bund und Kanton mit entsprechenden Zusatzsignalen ausgerüstet. Kanton und Stadt Bern erhoffen sich dadurch einen zusätzlichen Impuls für den Veloverkehr.

Erfolgreicher Pilotversuch in Basel

Das freie Rechtsabbiegen für Velofahrende bei Rot wurde in der Stadt Basel in einem mehrjährigen Pilotversuch getestet. Die Ergebnisse waren sehr positiv. Der Bundesrat verabschiedete daraufhin im Mai des letzten Jahres die revidierte Signalisationsverordnung und setzte diese auf Anfang 2021 in Kraft.

Das Rotlicht in Kombination mit der neuen Signalisation hat die Bedeutung «Kein Vortritt». Das heisst, dass Velofahrende anderen Verkehrsteilnehmenden mit Grün – zum Beispiel Fussgängerinnen und Fussgängern – immer den Vortritt gewähren müssen. Wenn keine Signalisation an der Ampel angebracht ist, bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.

Die städtische Verkehrsplanung wird nach der Einführung das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden beobachten. Es soll auch diskutiert werden, welche Standorte zusätzlich für das freie Rechtsabbiegen bei Rot freigegeben werden könnten.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile