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12. März 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Bern ist auf dem Weg zur hindernisfreien Stadt

Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrats drei Kreditvorlagen genehmigt, mit denen der öffentliche Raum in der Stadt Bern den Vorgaben der Hindernisfreiheit angepasst werden soll: Geplant sind Massnahmen an Lichtsignalanlagen, im Verkehrsraum sowie in Park- und Grünanlagen. Sie kommen nicht ausschliesslich Menschen mit Behinderungen zugute.

Die Stadt Bern hat sich zum Ziel gesetzt, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er von allen Menschen – insbesondere auch von älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen – autonom genutzt werden kann. Basierend auf den Vorgaben des Eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), hat der Gemeinderat 2016 das Konzept «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum» (UHR) verabschiedet und dabei beschlossen, den öffentlichen Raum über die gesetzliche Pflicht hinaus hindernisfrei umzugestalten: In der Stadt Bern sollen in den nächsten Jahren nicht nur, wie vom BehiG gefordert, die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie öffentlich zugängliche Neu- und Umbauten hindernisfrei ausgestaltet werden, sondern auch Strassenräume, Plätze und Verkehrsflächen. Diese Absicht findet sich auch in den Legislaturzielen des Gemeinderats.

Nun hat der Gemeinderat seine Pläne konkretisiert und zuhanden des Stadtrats drei Kreditvorlagen genehmigt, welche Bern auf dem Weg zur hindernisfreien Stadt einen grossen Schritt weiterbringen sollen. Geplant sind Massnahmen in den Park- und Grünanlagen, im Verkehrsraum und bei den Lichtsignalanlagen. Der öffentliche Raum soll so ausgestaltet werden, dass insbesondere Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen ihn ohne Hilfe von Drittpersonen nutzen können.

Weniger Hindernisse

Mit dem vom Gemeinderat genehmigten Kredit von 2,5 Millionen Franken für die Park- und Grünanlagen soll die Zugänglichkeit der 132 öffentlichen Parkanlagen und der drei Friedhöfe in der Stadt Bern verbessert werden: Die oft vor vielen Jahren angelegten Anlagen weisen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zahlreiche Hindernisse auf. Die Massnahmen zur Beseitigung dieser Hindernisse betreffen vor allem die Beläge der Hauptwege (sie müssen fest und hart sein), die Installation von Orientierungselementen, den Bau von Rampen sowie die bessere Erkennbarkeit der Zugänge.

Mehr Sicherheit

Auch der Verkehrsraum soll sicherer und zugänglicher gestaltet werden: Mit dem Kredit von 3,6 Millionen Franken sollen zum Beispiel an für Menschen mit Sehbehinderungen relevanten Stellen taktil-visuelle Leitlinien ergänzt, Fuss- und Velobereiche durch ertastbare Elemente voneinander abgetrennt und Plakatständer, Abfallbehälter sowie temporäre Signale so gestaltet werden, dass sie insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen nicht zum Verletzungsrisiko werden.

Schliesslich sind auch weitreichende Massnahmen an den städtischen Lichtsignalanlagen vorgesehen (Kreditsumme: 5,4 Mio. Franken): Wo dies nicht im Rahmen ordentlicher Erneuerungsprojekte ohnehin passiert, sollen die Anforderungsgeräte an die Lichtsignalanlagen mit einer vibrierenden Platte und mit einem akustischen Signal ergänzt werden. Zudem werden bei den Lichtsignalmasten taktil-visuelle Markierungen auf dem Boden angebracht – damit Menschen mit Sehbehinderungen die Anlage erkennen.

Ein Gewinn für alle

Alle Massnahmen sind gemeinsam mit den Behindertenorganisationen erarbeitet worden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und startet voraussichtlich im Frühling 2021. Ursula Wyss, Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, weist mit Nachdruck darauf hin, dass «die vorgesehenen Anpassungen nicht ausschliesslich Menschen mit Behinderung zugutekommen, sondern auch Seniorinnen und Senioren, Eltern mit Kinderwagen und Reisenden mit Gepäck. Also letztlich allen.»

Gemeinderat Stadt Bern

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