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14. Dezember 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Boden von zwei Familiengärten in der Altstadt belastet

Analysen zeigen Bodenbelastungen in zwei städtischen Familiengärten am Südhang der Altstadt. Für das Familiengartenareal «Bubenbergrain» hat das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur ein sofortiges Nutzungsverbot sowie für das Familiengartenareal «Gerberngasse» eine vorläufige Nutzungseinschränkung für Kleinkinder verfügt. Die Stadt Bern wird nun 2024 auf allen Familiengartenarealen systematisch Beprobungen durchführen.

Die Stadt Bern hat zwei städtische Familiengartenareale am Südhang der Altstadt auf chemische Belastungen analysieren lassen. Die Laboranalyse der Fachstelle Boden des Kantons Bern zeigt im Familiengartenareal «Bubenbergrain» unterhalb des Erlacherhofs eine starke Belastung mit dem Schwermetall Blei und eine sehr starke Belastung mit dem Schwermetall Quecksilber.

Aufgrund des hohen Quecksilbergehalts im Boden hat das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur für das Familiengartenareal Bubenbergrain am 7. Dezember 2023 ein Nutzungsverbot verfügt. Der Anbau von Nahrungspflanzen ist somit verboten, zudem dürfen sich Kinder unter zwölf Jahren nicht auf dem Areal aufhalten.

Nutzungseinschränkung auch auf Familiengartenareal «Gerberngasse»

Auch die Beprobungen im Familiengartenareal «Gerberngasse» führten Bodenbelastungen zutage. Die Messwerte für Blei liegen in einem Bereich, der bei Verschlucken der Erde zu einer Gefährdung führen kann. Das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur hat deshalb für das Familiengartenareal «Gerberngasse» eine Nutzungseinschränkung für Kleinkinder verfügt. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich demnach höchstens an 50 Tagen pro Jahr in Bereichen mit einer unvollständigen Pflanzenbedeckung aufhalten. Eine unvollständige Pflanzenbedeckung liegt dann vor, wenn Gartenbeete nicht vollständig mit Pflanzen bedeckt sind und Erde offen zugänglich ist. Das ist bei Gemüsebeeten meistens der Fall.

Erhöhte Schwermetallwerte im Boden bedeuten nicht automatisch, dass auch das Gemüse übermässig belastet ist. Die Grenzwerte im Boden werden zudem so angesetzt, dass die Toleranzwerte im Gemüse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht überschritten werden.

Historisch bedingte Bodenbelastungen

Die Pächter*innen der betroffenen Parzellen sind von der Stadt Bern am 13. Dezember über die verfügten Massnahmen informiert worden. Nach heutigem Kenntnisstand wird angenommen, dass die Bodenbelastungen auf das langjährige Ausbringen von Asche aus der Heiztätigkeit der Bewohner*innen der Altstadt mit Stein- und Holzkohle zurückzuführen sind. Blei wurde früher oft für die Herstellung von weisser Holzfarbe verwendet. Quecksilber findet man natürlicherweise oft in Steinkohle. Zu vermuten ist zudem, dass die Belastungen in den Familiengärten durch Rückstände der Verwendung von quecksilber- und bleihaltigen Pestiziden im letzten Jahrhundert und durch die Verbrennung von behandeltem Material im Garten noch erhöht wurden.

Systematische Beprobung der Familiengärten geplant

Im Sommer 2023 verfügte der Kanton bereits in den Familiengartenarealen «Viererfeld / Mittelfeld» eine Nutzungseinschränkung für Kleinkinder infolge von Bodenbelastungen (vgl. Medienmitteilung vom 5. Juli 2023).  Um Informationen zur Bodenqualität sämtlicher städtischen Familiengartenareale zu erhalten, beabsichtigt die Stadt Bern, 2024 in allen städtischen Arealen Stichproben durchzuführen. Die Fachstelle Boden des Kantons Bern wird zudem in den kommenden Monaten eine Beprobung weiterer Gartenareale am Südhang der Altstadt durchführen, um die Bodenqualität abzuklären.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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