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5. Mai 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Corona-Notunterstützung: Bisher 578 Gesuche eingereicht

Die Corona-Notunterstützung der Stadt Bern läuft seit dem 1. Februar 2021. Seither sind beim Wirtschaftsamt der Stadt Bern 557 Gesuche für Mietzinshilfe und 21 für Härtefallbeiträge eingetroffen. Die Frist für die Einreichung von Gesuchen für die Corona-Notunterstützung läuft bis zum 30. Juni 2021.

Seit gut drei Monaten leistet die Stadt Bern Corona-Notunterstützung in Form von Mietzinshilfe. Dazu sind in den drei Monaten insgesamt 578 Gesuche (Stand: 4. Mai 2021) beim Wirtschaftsamt der Stadt Bern eingegangen – 557 Gesuche um Entschädigung für Mietzinshilfe und 21 Gesuche für Härtefallbeiträge. Gesamthaft sind 3’306'573.60 Franken an Hilfsgeldern beantragt worden. Bereits ausbezahlt wurden knapp 2 Millionen Franken.

Die Stadt Bern beteiligt sich an Mietzinsreduktionen, wenn sich die Vermieterschaft mit ihrer Mieterschaft auf eine substanzielle Mietzinsreduktion im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Mai 2021 einigt. Ein Unternehmen kann einen Härtefallbeitrag beantragen, wenn es in der Zeit vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der beiden Vorjahre erlitten hat.

Die Corona-Notunterstützung kann mittels elektronischem Antragsformular durch die Vermieterschaft oder ihrer Vertretung auf der Webseite der Stadt Bern unter Wirtschaftsamt beantragt werden (www.bern.ch/wirtschaftsamt). Die Frist für die Einreichung entsprechender Gesuche läuft bis Ende Juni 2021.

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