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11. April 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Würth Schweizer Cup 2014

Cupfinal: Einigung nach intensiven Verhandlungen

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Stadt Bern und der Schweizerische Fussballverband in Bezug auf die Austragung des Finals im Würth Schweizer Cup 2014 geeinigt: Die Stadt Bern erteilt dem Verband als Organisator die Bewilligung für das Cup-Spiel sowie allfällige Fanmärsche, im Gegenzug erfüllt der Verband die Auflagen der Bewilligung.

Am Ostermontag, 21. April 2014, um 14 Uhr spielen im Stade de Suisse in Bern der
FC Zürich und der FC Basel 1893 gegeneinander im Final des Würth Schweizer Cups 2014. Aufgrund des geltenden Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ist dieses Endspiel bewilligungspflichtig. Die Stadt Bern hat entsprechend beschlossen, die Bewilligung des Cupfinals von Auflagen abhängig zu machen. Erstmals wurden dabei Fanmärsche als fester Bestandteil des Cupfinals betrachtet, in die Bewilligung integriert und mit Auflagen verknüpft.

Die Auflagen der Bewilligung
Die Verhandlungen zwischen dem Schweizerischen Fussballverband (SFV) und der Stadt Bern waren intensiv, aber jederzeit korrekt und lösungsorientiert. Das Ziel war von Beginn weg, eine gemeinsame Lösung für die Durchführung des Cupfinals in der Stadt Bern zu finden. Die Einigung bringt auch zum Ausdruck, dass alle Beteiligten – Behörden, Verband und Klubs – bereit sind, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Der Schweizerische Fussballverband als Organisator des Würth Schweizer Cups erfüllt unter anderem folgende Auflagen:

  • Als verantwortliche Ansprechpersonen für die Einhaltung der Auflagen wurden Peter Gilliéron, SFV-Präsident, und Alex Miescher, SFV-Generalsekretär, bezeichnet.
  • Der SFV sowie die Präsidenten der beiden Finalisten-Klubs, Bernhard Heusler und Ancillo Canepa, arbeiten mit ihren Mitarbeitenden für Sicherheit und Fanbetreuung darauf hin, dass Fanmärsche ohne negative Ereignisse und geordnet erfolgen.
  • Beide Klubs bezeichnen je eine Person mit Erfahrung im Sicherheits- und Fanbereich als Koordinations- und Ansprechperson für die Behörden.
  • Die beiden Klubpräsidenten stehen persönlich als Ansprechpersonen für kommunikative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Cupfinal 2014 zur Verfügung.
  • Anreisezeit, Sammelplatz und Marschroute der Fanmärsche wurden festgelegt, ebenso der Zeitpunkt des Eintreffens im Stadion.
  • Von beiden Fangruppierungen wird für die Fanwalks eine grössere Anzahl Personen aus eigenen Kreisen den Umzug begleiten und bestrebt sein, einen ordnungsgemässen Ablauf sicherzustellen.
  • Die Frage der Gebührenbefreiung wird abhängig gemacht vom ordnungsgemässen Verlauf des Cupfinals. Der SFV hat sich bereit erklärt, je nach Ausgang des Anlasses einen finanziellen Beitrag zur allfälligen Deckung der Sicherheitskosten zu leisten.

Ein Zeichen an die Fans
Sowohl die Stadt Bern wie der Schweizerische Fussballverband betonen, dass nur dank dem Entgegenkommen beider Seiten eine Einigung in den Verhandlungen möglich war. Die Bewilligung für das Spiel, welche auch allfällige Fanmärsche beinhaltet, ist auch ein Zeichen an die Fans: Man ist bereit, ihnen ein tolles Fussballfest samt Fanwalk zu ermöglichen, nimmt sie aber zugleich in die Pflicht. Die Stadt und der Schweizerische Fussballverband appellieren an alle Fans, zu einem friedlichen Cupfinal beizutragen.

Informationsdienst Stadt Bern

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