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26. Januar 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Durchgangsplätze für Jenische und Sinti im Sommer 2017 und 2018

Wie in den drei Vorjahren stellt die Stadt Bern auch im Sommer 2017 und 2018 für Schweizer Jenische und Sinti im Hinteren Schermen 20 provisorische Durchgangsplätze zur Verfügung. Von Mitte Mai bis Ende September 2017 und in der gleichen Zeitspanne 2018 wird der Durchgangsplatz an der Wölflistrasse geöffnet sein. Der Kanton, dem das Grundstück gehört, übernimmt wiederum die Einrichtungskosten für die Standplätze. Für deren Betrieb ist die Stadt Bern zuständig. Die Nutzungsbedingungen werden in einem Gebrauchsleihvertrag zwischen der Stadt Bern und der Bernexpo AG als Mieterin des Grundstücks geregelt. Die Platzordnung legt die An- und Abmeldung, die Nutzungsregeln sowie die Benützungsgebühren für den Durchgangsplatz fest. 

Informationsdienst Stadt Bern

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